„Auch wenn der Hausarzt bereits die Notwendigkeit eines Tests bejaht hat, können Patienten nicht unangemeldet zur Teststelle kommen. Sie müssen sich zuerst über das Bürger-Telefon 563-2000 melden. Das Gesundheitsamt terminiert dann den Test“, teilt das Presseamt mit.
Dies diene zum einen dem geordneten Ablauf an der Teststelle, aber auch dazu, dass das Gesundheitsamt die Indikation, Kontaktpersonen und Quarantänenotwendigkeit prüfen könne.