Corona-Pandemie Lockerungen in drei Stufen angekündigt

Wuppertal · Die nordrhein-westfälische Landesregierung aktualisiert zu Freitag (28. Mai 2021) die Corona-Schutzverordnung. Vorgesehen sind drei Inzidenzzonen. Wuppertal lag am Mittwoch (26. Mai) bei 71,27.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Foto: Land NRW

Sie sieht nach Angaben der Landesregierung „vorsichtige Öffnungsschritte für Kreise und kreisfreie Städte mit stabilen 7-Tage-Inzidenzen von unter 100 und weitere vorsichtige Öffnungsschritte bei stabilen 7-Tages-Inzidenzen von 50 oder weniger bzw. von 35 oder weniger“.

Ab dem 7. Juni kehrt die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen landesweit in den Regelbetrieb zurück. Für „besonders infektionsrelevante Angebote wie Großveranstaltungen und Diskotheken“ gebe es bei nachhaltig niedrigen Infektionszahlen eine zeitliche Perspektive eröffnet zum 1. September 2021, heißt es. Die Öffnungsschritte würden weiterhin durch grundsätzliche Schutzmaßnahmen wie die eingeübten Abstandsregeln, die Maskenpflicht und die Vorlage eines Testnachweises abgesichert.

Mit Blick auf die Kindertagesbetreuung heißt es: „Im Regelbetrieb sind die rechtlichen Regelungen des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wieder uneingeschränkt gültig, d.h. alle Kinder haben einen uneingeschränkten Betreuungsanspruch im vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang, pädagogische Konzepte können vollumfänglich umgesetzt werden. Die verbindliche Gruppentrennung ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen der Coronabetreuungsverordnung. Der Schritt zurück zum Regelbetrieb wird weiter von einem umfangreichen Testangebot begleitet.“

Und weiter: „Das freiwillige Testangebot für Kinder und Beschäftigte sowie Kindertagesbetreuungspersonen wird fortgesetzt. Allen Kindern und Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung sowie den Kindertagespflegepersonen werden landesseitig weiterhin pro Woche jeweils zwei Tests zur Verfügung gestellt. Ab dieser Woche erhalten die Einrichtungen und Kindertagespflegepersonen die kindgerechteren ,Lolli‘-Tests zur Eigenanwendung durch die Eltern. Das landesweite Infektionsgeschehen und dessen Auswirkungen auf die Kindertagesbetreuung wird weiterhin genau beobachtet, und auf Entwicklungen wird reagiert, wenn dies erforderlich ist. Dies kann auch eine erneute Einschränkung der Betreuungszeiten beinhalten. Die Regelungen der Notbremse für Kinderbetreuungseinrichtungen gelten weiter, das heißt über einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen gilt ab dem übernächsten Tag die bedarfsorientierte Notbetreuung.“

Bei Inzidenzwerten von über 100, die es aktuell in Nordrhein-Westfalen nur noch in einer einzigen kreisfreien Stadt gibt, gelten wie bisher auch die Regelungen der Notbremse. Bei Inzidenzwerten in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt von stabil unter 100 bis 50,1 gelten bereits seit dem 15. Mai zahlreiche Öffnungsschritte; diese werden in der nun erfolgten Überarbeitung der Coronaschutzverordnung der Stufe 3 zugeordnet und an einigen Stellen erweitert. Die neue Stufe 2 gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten von 50 bis 35,1. Die neue Stufe 1 gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten von 35 oder weniger.

In allen drei Stufen sind die Öffnungsschritte weiterhin an Schutzvorkehrungen geknüpft, um Sicherheit zu schaffen und um den Schutzwall vor einer unerkannten Neuausbreitung von (Mutations-)Infektionen zu festigen. Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene (Immunisierte) negativ Getesteten gleich. Soweit für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Auch für Geimpfte und Genesene gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, etwa die Maskenpflicht.