Die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW sieht vor, dass aus Gründen der Rückverfolgbarkeit alle Besucher registriert werden müssen. Zudem müssen sie nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz einen negativen Corona-Test vorlegen.
Da am Eingang zum Botanischen Garten jedoch keine Kontrollen durchgeführt werden können, müssen die Tore vorerst bis zum 14. Mai 2021 geschlossen bleiben – dann läuft die aktuelle Landesverordnung aus.