Einzelhandel Maskenpflicht ab 10 Meter vor Geschäftseingang

Wuppertal / Düsseldorf · In einer Entfernung von zehn Metern ab dem Eingang eines Geschäfts muss eine Maske getragen werden. Das geht aus der aktualisierten Corona-Schutzverordnung des Landes NRW hervor, die zunächst bis zum 21. Februar 2021 gilt.

Symbolbild.

Foto: leo2014

Man setze damit die „Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts zur klareren Abgrenzung des Bereichs, in dem im Umfeld von Einzelhandelsgeschäften bereits Masken zu tragen sind“, um, so Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Mit Blick auf den Arbeitsschutz müssen Lehrerinnen und Lehrer in Schulen sowie Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen jetzt grundsätzlich eine medizinische Maske (z.B. OP-Maske) tragen.