„An allen weiterführenden Schulen müssen die Schüler nach den Ferien einen Mund-Nasen-Schutz tragen – und zwar sowohl im Schulgebäude, auf dem Schulhof als auch im Unterricht“, so Sozialdezernent Dr. Stefan Kühn. Für Grundschulen gilt die Maskenreglung während des Unterrichts nicht: Sofern die Kinder an festen Plätzen sitzen, dürfen sie die Masken abnehmen.
Auch Lehrkräfte an allen Schulen sind dazu verpflichtet, eine Maske zu tragen. Sie dürfen den Mund-Nasen-Schutz allerdings während des Unterrichts abnehmen, wenn der empfohlene Sicherheitsabstand von anderthalb Metern eingehalten werden kann.