Bundesregierung beschließt erweitertes Kontaktverbot Mehr als zwei Menschen dürfen sich nicht treffen

Wuppertal · Nach einer Verhandlung in einem Telefongipfel mit Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer trat Kanzlerin Angela Merkel am Sonntag (22. März 2020) vor die Kamera und verkündete einen erweiterten Beschluss, um einen unkontrollierten Anstieg der Corona-Fallzahlen in Deutschland zu verhindern. Das Kontaktverbot wurde erweitert: Mehr als zwei Menschen dürfen sich ab Montag (23. März 2020) im öffentlichen Raum nicht treffen. Das gilt deutschlandweit. Es gibt aber Ausnahmen.

Symbolfoto.

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„Die rasante Verbreitung des Coronavirus in den vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Wir müssen alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten.

Dafür ist die Reduzierung von Kontakten entscheidend“, sagt die Bundeskanzlerin. Bund und Länder haben sich am Sonntag daher auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte verständigt.

Das sind die Leitlinien:

  • Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  • In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den oben genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
  • Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
  • Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
  • Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
  • In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
  • Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.