Corona-Virus Bergische Uni verschiebt Semesterstart auf den 20. April
Wuppertal · Wie allen anderen nordrhein-westfälischen Hochschulen verschiebt sich an der Bergischen Uni Wuppertal der Beginn der Vorlesungszeit des Sommersemesters 2020 auf den 20. April. Hintergrund der Regelung ist die verstärkte Ausbreitung des Coronavirus‘. Das Ende der Vorlesungszeit am 17. Juli 2020 ändert sich nicht.
Die Hochschulen wurden vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft ermächtigt, vor dem neu festgesetzten Beginn der Vorlesungszeit „digitale Veranstaltungen und kleinere Präsenzveranstaltungen, bei denen der Kreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer rückverfolgbar ist.
Professor Lambert T. Koch (Rektor der Bergischen Universität Wuppertal und Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz der Universitäten NR), ist mit der gemeinsam gefundenen Lösung zufrieden. Die Situation sei insgesamt schwierig und die weitere Entwicklung schwer prognostizierbar: „Umso wichtiger ist es, dass die Universitäten und anderen Hochschulen des Landes nunmehr klare Anhaltspunkte für ihre Planung haben.“ Entscheidend sei außerdem, so Professor Koch, dass die Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen des Landes konstruktiv dazu beitrügen, die Ausbreitung des Coronavirus zu entschleunigen, um so die Kapazitäten des Gesundheitssystems zu entlasten.
Die Bergische Universität will in den kommenden Tagen intensiv prüfen, in welcher Weise und welchem Umfang sie von der Möglichkeit der Durchführung digitaler Veranstaltungen und kleinerer Präsenzveranstaltungen schon vor dem 20. April Gebrauch macht. Fest steht hingegen bereits, dass der allgemeine Hochschulsport der Universität Wuppertal sein Angebot bis zum 23. April komplett aussetzt. Mit Blick auf andere Serviceangebote, wie z.B. die Zentrale Studienberatung, bittet die Hochschulleitung, möglicherweise eingeschränkte Öffnungszeiten der jeweiligen Homepage zu entnehmen.
Sonstige Veranstaltungen sowie Prüfungen können bis auf Weiteres stattfinden, soweit sie mit der am heutigen Freitag veröffentlichten „Allgemeinverfügung der Stadt Wuppertal zur Durchführung von öffentlichen und privaten Veranstaltungen“ vereinbar sind.
Darüber hinaus bittet die Hochschulleitung um Verständnis dafür, dass sich manche mit den neuen behördlichen Regelungen aufkommenden Fragen erst nach und nach beantworten lassen. Da sich die Lage derzeit fast stündlich ändere und die Verantwortlichen, etwa in den lokalen Gesundheitsämtern, an der Belastungsgrenze arbeiteten, müssten alle Beteiligten viel wechselseitiges Verständnis aufbringen.