Hilfe für freie Künstler und Journalisten Bialas: „Wir stehen in der Pflicht!“

Wuppertal / Düsseldorf · Mit der Situation von freischaffenden Künstlern sowie Journalisten befasst sich ein Antrag der SPD-Landtagsfraktion. Er soll Ende April ins Plenum eingebracht werden. Der Wuppertaler Andreas Bialas, kulturpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, unterstützt ihn nachdrücklich.

Andreas Bialas.

Foto: SPD

Insbesondere auch der Kulturbereich und die Medienbranche bekomme die Auswirkungen der Corona-Pandemie mit voller Wucht zu spüren. Öffentliche Veranstaltungen und Aufträge brächen auf unabsehbare Zeit weg, so der Sozialdemokrat. Viele soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie in der Medienbranche Tätige stünden vor enormen existenziellen Problemen.

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft hatte am 20. März ein Sonderförderprogramm im Umfang von fünf Millionen Euro aufgelegt, aus dem pro Antrag 2.000 Euro gewährt wurden. „So konnten von eigentlich 17.000 Anträgen nur 2.500 bewilligt werden, dies sind gerade einmal 15 Prozent. Gerechtfertigte Anträge sind daher schnellstmöglich im vollen Umfang auszuzahlen. Zunächst versprach das ebenfalls im März aufgelegte Soforthilfeprogramm des Bundes hier Abhilfe. Entgegen ursprünglicher Aussagen der Landesregierung können die Bundesmittel allerdings nicht zur Bestreitung eines existenzsichernden Lebensunterhaltes verwendet werden, sondern sind nach einem Erlass des Bundeswirtschaftsministeriums nur für den Ausgleich von Betriebskosten verwendbar“, heißt es.

Mit der Alltagsrealität von freischaffenden Künstleren und Journalisten, die keine Miete für große Werkstätten aufbringen müssten, sei dies nicht vereinbar. Sie benötigten vielmehr dringend staatliche Liquiditätshilfen, aus denen sie auch ihren Lebensunterhalt sicherstellen könnten.

Bialas: „Wenn keine Einigung in dieser Frage mit dem Bund erzielt werden kann, muss das Land ein eigenfinanziertes Programm für diese Zielgruppe auflegen. Andere Länder machen es vor, Baden-Württemberg zahlt hier beispielsweise 1.180 Euro monatlich. Es darf nicht sein, dass wir soloselbständige Künstlerinnen und Künstler und das freie Journalistentum im Regen stehen lassen. Der Verweis auf die Möglichkeit ‚Grundsicherung‘ ist da geradezu zynisch, denn die Betroffenen sind aufgrund staatlich verordneter Maßnahmen ihrer Einnahmen verlustig. Insoweit muss der Staat dafür Sorge tragen, dass ein existenzsicherndes Grundeinkommen vorübergehend bis zur Bewältigung der Corona-Krise zur Verfügung gestellt wird.“