Man wolle wegen der noch immer hohen Infektionszahlen die Besucherinnen und Besucher sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „bestmöglich schützen“, heißt es. Ausnahmen gelten für Personen, die nachweisen können, dass sie keine Maske tragen dürfen oder können. Im Bedarfsfall erhalten sie beim Betreten der Geschäftsstellen eine Maske.
Alternativ sind die Agenturen telefonisch, schriftlich, über digitale Angebote und per Videokommunikation erreichbar: „Viele Anliegen können auf diesen Wegen erledigt und geklärt werden.“
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bittet um Verständnis für diese Maßnahme: „Die BA stellt sicher, dass Leistungen wie das Arbeitslosengeld und das Kurzarbeitergeld pünktlich ausgezahlt werden. Für diese wichtige Aufgabe müssen die Dienststellen für die Kundinnen und Kunden leistungsfähig bleiben.“