Corona-Pandemie Krisenstab bedauert Wegfall der Maskenpflicht

Wuppertal · Trotz hoher Infektionszahlen fallen in Nordrhein-Westfalen ab Sonntag (3. April 2022) fast alle Corona-Regeln weg. Eine Maskenpflicht gilt dann nur noch in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Bussen und Bahnen. Auch Zugangsbeschränkungen wie die 3G- oder 2G-plus-Regel in Handel, Gastronomie, Schwimmbädern und bei Veranstaltungen sind damit aufgehoben.

Das Tragen von FFP2-Masken ist bis auf wenige Bereiche ab Sonntag freiwillig. Sehr zum Bedauern von OB Schneidewind.

Foto: Christoph Petersen

Oberbürgermeister Uwe Schneidewind, Krisenstabsleiter Johannes Slawig und Gesundheitsdezernent Stefan Kühn bedauern diese Entwicklung: „Angesichts der hohen Ansteckungszahlen hätten wir die Maskenpflicht in Innenräumen und generelle Zugangsregeln gerne noch beibehalten.“

Der Wegfall dieser „einfachen und von der großen Mehrheit der Bürger akzeptierten Schutzmaßnahmen ausgerechnet vor den Osterferien“ sei angesichts der Inzidenzwerte nicht zu rechtfertigen und gerade den Beschäftigten in den Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Gesundheitsämtern nur schwer zu vermitteln. „Wir appellieren daher jetzt ganz besonders an die Eigenverantwortung jedes einzelnen: Bleiben Sie achtsam und rücksichtsvoll, um sich selbst und andere nicht zu gefährden und das Virus einzudämmen.“

Aktuell infizieren sich täglich alleine in Wuppertal mehrere hundert Bürger neu mit Corona, viele mit durchaus schweren Krankheitsverläufen. Die Fälle verteilen sich über alle Altersgruppen. Auch Bereiche der kritischen Infrastruktur haben sehr hohe Krankenstände zu verzeichnen. „In dieser Phase darf das Auslaufen des Infektionsschutzgesetzes nicht zu dem Gefühl führen, die Pandemie sei überstanden; das ist sie nicht“, betonen Schneidewind, Slawig und Kühn. „Jetzt entscheidet das individuelle Verhalten über den Schutz der Menschen, für die Corona eine echte Gefahr darstellt.“

Stadtverwaltung bleibt bei Regeln für den Dienstbetrieb

Die wichtigsten Regeln im Dienstbetrieb der Verwaltungshäuser bleiben daher über den 2. April hinaus bestehen: Auch nach dem Wegfall der 3G-Zugangsregel bleiben Besucherinnen und Besucher verpflichtet, Termine zu vereinbaren und in den Gebäuden eine FFP2-Maske zu tragen. Dies gilt ebenfalls beim Eintritt in die städtischen Bäder. Das Standesamt richtet die Größe der zulässigen Personenzahl bei Trauungen an der Größe der Trausäle aus, damit die Abstandsregel von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

„Es bleibt bei den restriktiveren Regeln zum Schutz unserer Mitarbeiter und der Bürger“, so Krisenstabsleiter Johannes Slawig.