Ausnahmen gelten für Personen, die nachweisen können, dass sie keine FFP2-Maske tragen dürfen oder können. Im Bedarfsfall erhalten die Besucherinnen und Besucher beim Betreten der Agentur für Arbeit eine FFP2-Maske.
„Die Agenturen für Arbeit sind telefonisch, schriftlich, über digitale Angebote und per Videokommunikation gut erreichbar. Viele Anliegen können auf diesen Wegen erledigt und geklärt werden. Weiterhin sind auch persönliche Vorsprachen möglich“, heißt es. Man bitte im Verständnis: „Die BA stellt sicher, dass Leistungen wie das Arbeitslosengeld und das Kurzarbeitergeld pünktlich ausgezahlt werden. Für diese wichtige Aufgabe müssen die Dienststellen für die Kundinnen und Kunden leistungsfähig bleiben.“
Für die Jobcenter gelten eigene Regeln vor Ort. Sie sind auf den jeweiligen Internetseiten zu finden.