Bergische IHK Neue Richtlinien zu Ausbildungsnachweisen

Wuppertal · Für rund 6.500 Auszubildende, deren Ausbildungsverhältnis bei der Bergischen IHK eingetragen ist und die damit von ihr betreut werden, gelten ab 1. Januar 2022 neue Richtlinien für die Ausbildungsnachweise.

Symbolbild.

Foto: IHK

Neu ist ab dann, dass die Nachweise täglich oder wöchentlich in einfacher Form (stichwortartig; circa eine DIN-A4-Seite pro Woche) von den Auszubildenden zu führen sind. Betriebe müssen den Nachwuchskräften die Gelegenheit geben, die Ausbildungsnachweise zu führen.

Auch die Nachweishefte, Formblätter oder IT-Programme sollen die Betriebe kostenlos zur Verfügung stellen. Die Vorlagen sowie die Richtlinien stehen auf www.bergische.ihk.de unter der Dokumentennummer 3446340.

„Die betrieblichen Ausbildungstätigkeiten und Berufsschulinhalte werden damit dokumentiert. Es ist ein wichtiges Dokument während der Ausbildung zumal es Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist“, erläutert Carmen Bartl-Zorn, IHK-Geschäftsführerin für Aus- und Weiterbildung die Relevanz.