Stadt Wuppertal Weniger Umsatzsteuer für Trinkwasser und Abwassergebühren
Wuppertal · „Knöllchen“ werden zwar nicht günstiger, aber die Stadtverwaltung erhebt in einigen anderen Bereichen Umsatzsteuer. Von der Senkung der Umsatzsteuer von 19 auf 16 Prozent profitieren jetzt die Bürgerinnen und Bürger, zumindest im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020.
Bei den Trinkwassergebühren haben alle etwas davon: Hier wird die Stadt die Umsatzsteuersenkung für das zweite Halbjahr 2020 schnellstmöglich umsetzen. Schon Anfang August sollen alle Gebührenpflichtigen neue Vorauszahlungsbescheide für ihr Trinkwasser erhalten, so dass für die Fälligkeiten August und November dann die geringeren Gebühren bezahlt werden müssen. Die Mitteilung von Zählerständen ist für dieses Verfahren nicht erforderlich.
Auch die Kosten für die Abwassergebühren, zum Beispiel das Entgelt an die WSW, enthalten Umsatzsteuern. Die Absenkung der Umsatzsteuer wird selbstverständlich bei der nächsten Gebührenberechnung berücksichtigt. Die anderen Gebühren bei den Grundabgaben enthalten keine Umsatzsteuer, so dass dort keine Anpassung erfolgt.
In den Schwimmbädern wurden die Eintrittspreise aufgrund der Coronakrise bereits gesenkt. Eine weitere Absenkung ist auch aufgrund der aufwendigen technischen Umstellung der Kassenautomaten nicht möglich. In vielen anderen Bereichen, insbesondere Theater, Oper, Schauspiel, Bergische Musikschule, Historisches Zentrum, Stadtarchiv, Stadtbibliothek, von der Heydt-Museum und Zoo unterliegen die Eintrittsgelder überhaupt nicht der Umsatzsteuer. Es ändern sich die Eintrittspreise hier also nicht.
Stadtkämmerer Johannes Slawig: „Für mich ist es selbstverständlich, dass die Stadt die vom Bund gesenkte Mehrwertsteuer dort, wo es möglich ist, weitergibt. Damit entlasten wir die Privathaushalte sowie unsere Unternehmen in den schwierigen Umständen, die die Corona-Pandemie mit sich bringt. Und wir leisten einen - wenn auch kleinen - Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen und privater Kaufkraft.“