Kalkwerke Oetelshofen Planfeststellungsbeschluss für Halden-Erweiterung
Wuppertal · Die Kalkwerke Oetelshofen haben von der Düsseldorfer Bezirksregierung den Planfeststellungsbeschluss zur Genehmigung der Erweiterung der Halde Oetelshofen erhalten. Damit bestehe nun die rechtliche Möglichkeit, das geplante Vorhaben umzusetzen, so die Geschäftsführung. In der Vergangenheit hatten Umweltinitiativen das Vorhaben massiv kritisiert.
„Durch das lange Genehmigungsverfahren, das im Jahre 2017 begonnen wurde und durch die detaillierte Ausarbeitung in Abstimmung mit sämtlichen beteiligten Behörden, Verbänden und den Städten Wuppertal und Haan sehen wir uns fachlich und rechtlich optimal aufgestellt. Der Genehmigungsbescheid berücksichtigt auch kritische Anmerkungen und Vorschläge von privaten Einwendern und Trägern öffentlicher Belange“, teilten die Kalkwerke am Montag (31. Mai 2021) mit.
Im Planfeststellungsverfahren seien „zahlreiche denkbare, vorgeschlagene und von Amts wegen ermittelte Alternativen“ untersucht worden: „Sämtliche Alternativen wurden unter Berücksichtigung diverser Aspekte detailliert ausgeführt und abschlägig bewertet. Somit bleibt als einzig umsetzbare Alternative die Erweiterung der bestehenden Halde, zumal hierbei die Inanspruchnahme von Fläche in bestmöglichem Verhältnis zum generierten Ablagerungsvolumen steht.“
Die entstehende Halde werde wieder „großflächig aufgeforstet, so dass es letztendlich keinen Verlust an Waldfläche“ gebe: „Gleichzeitig entstehen sogar weitere Biotope für Arten, deren Vorkommen und Bruthabitate im Wuppertaler Stadtgebiet fast oder ganz ausschließlich auf das jetzige Betriebsgelände begrenzt sind, wie Feldlerche, Flussregenpfeifer und Kreuzkröte.“
Und weiter: „Der zeitliche Verzug, bis aus den Neuanpflanzungen auf der Haldenerweiterung wieder ein vollwertiger Wald entsteht, so wie er schon auf dem südöstlichen Teil der Halde vom Wanderweg aus zu sehen ist, wird durch verschiedene Waldaufwertungsmaßnahmen im Osterholz und in der nahen Umgebung kompensiert. Dazu gehören auch 27 ausgewiesene Habitatbäume und deren Umgebung, die forstlich in Zukunft nicht genutzt werden, sowie Artenschutz durch das Belassen von Totholz im Wald und der Umbau von Waldbereichen in einen natürlichen, standortgerechten und klimastabilen Zukunftswald.“
Die Kalkwerke appellieren „nach wie vor inständig an die Waldbesetzung und deren Unterstützer, gesetzeswidriges Verhalten einzustellen und zu unterlassen, die Diskussionen nicht weiter mit falschen Fakten und Polemik aufzuladen und zurück zu einem sachlichen und fairen Diskurs zu kommen.“ Nach dem Gesprächsangebot in 2019 sei es zu mehreren Treffen mit der Bürgerinitiative und Vertreternnen und Vertretern aus der Waldbesetzung gekommen: „Die zu anfangs positive Gesprächsatmosphäre wurde allerdings bald von der Polemik der Kritiker überschattet, die im Frühjahr 2021 sogar zum Verbarrikadieren von Wander- und Rettungswegen im Osterholz mit Stacheldraht und Baumstämmen führte. Beinahe wöchentlich kommt es seitdem zu Bedrohungen, Beleidigungen und Übergriffen gegenüber unseren Mitarbeitern sowie zu Hausfriedensbruch und Sachbeschädigungen.“
Dies sei „insofern bedauernswert, da die Energie auch konstruktiv genutzt werden könnte, um gemeinsam mit uns den Steinbruch und sein Umfeld auch langfristig positiv zu gestalten“. Das beginne „bei gemeinsamen Gedanken über zukunftsfähige Bäume im Osterholz an, geht über wichtige Überlegungen zur Rohstoffnutzung im Sinne der Kreislaufwirtschaft, bis hin zu diversen Artenschutzprojekten auf dem Betriebsgelände“.
Kalk und Kalkstein hätten, so das Unternehmen, „seit Jahrtausenden Schlüsselfunktionen in vielseitigen Bereichen unseres Lebens. Auch in der Zukunft werden wir auf diesen wichtigen Rohstoff angewiesen sein, ob in Industrie, im Bau oder in den vielseitigen Umweltanwendungen. Die nachhaltige und effiziente Nutzung der hochwertigen Lagerstätte der Grube Osterholz ist also auch weiterhin von öffentlichem Interesse.“
Die Aufgabe „als unabhängiges, nachhaltig und langfristig denkendes Familienunternehmen ist aber nicht nur die Sicherung dieses Rohstoffs, sondern auch die soziale Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern und deren Familien, sowie die Pflege der Flächen in unserem Besitz, also auch dem Osterholz. Für konstruktive und sinnvolle Unterstützung und Zusammenarbeit haben wir auch weiterhin ein offenes Ohr.“
In der Stellungnahme der Bezirksregierung heißt es: „Der Planfeststellungsbeschluss berechtigt das Unternehmen zur Ablagerung von Nebengestein, das bei den Abgrabungen von Kalkstein aus dem benachbarten Steinbruch ,Grube Osterholz‘ anfällt. Das genehmigte zusätzliche Ablagerungsvolumen beträgt ca. 2.200.000 Kubikmeter und die Erweiterung der Halde wird sich auf eine Fläche von ca. 7 Hektar erstrecken, die sich auf den Gebieten der Städte Wuppertal und Haan befindet.
In dem Planfeststellungsverfahren wurden Einwendungen vorgetragen, denen die Bezirksregierung Düsseldorf unter anderem durch den Erlass von Auflagen Rechnung getragen hat.
Die unter Auflagen genehmigte Halde steht somit mit den rechtlichen und technischen Anforderungen im Einklang. Allerdings hat die Betreiberin zum Schutz der Anwohner Staub- und Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen sowie Vorgaben für eine geregelte Oberflächenentwässerung der Halde umzusetzen. Zur Berücksichtigung des Artenschutzes werden Nisthilfen für den Waldkauz aufgestellt. Durch das Anlegen neuer Gewässer werden gefährdete Arten wie Kreuzkröte und nördlicher Kammmolch geschützt.
Die Erweiterung der Halde gewährleistet die Entsorgungssicherheit des Abraums aus der ,Grube Osterholz‘ für mehrere Jahre. Im nächsten Schritt wird der Planfeststellungsbeschluss den Einwendern zeitnah zugestellt. Zudem wird der Beschluss im Juni 2021 vor Ort in Wuppertal und Haan zur Einsicht ausgelegt und auch über den Internetauftritt der Bezirksregierung Düsseldorf abrufbar sein.“