Ehemaliges WSW-Gelände Bürgerverein Nächstebreck: „Die Wogen gehen sehr hoch“

Wuppertal · Der Bürgerverein Nächstebreck fordert den Rat auf, für die ehemalige WSW-Fläche an der Linderhauser Straße eine Veränderungssperre zu beschließen.

Hermann Josef Richter ist Vorsitzender des Nächstebrecker Bürgervereins.

Foto: Bettina Osswald

Nach Angaben des BV-Vorsitzenden Hermann-Josef Richter hat der neue Eigentümer eine Nutzungsänderung beantragt: „Vorgesehen sein soll die Nutzung als Garage, für Wagenpflege, PKW-Aufbereitung, Ölwechsel, Reifenwechsel etc. Der Antrag wurde bereits am 17. September 2020 gestellt, die Ratsmitglieder haben offensichtlich erst jetzt davon erfahren.“

Richter: „In Nächstebreck ist die Verärgerung sehr groß, die Wogen gehen sehr hoch. Wenn nach dem Verkauf der Fläche, der den erklärten Zielen der Stadt bezüglich Arbeitsplätze und optimaler Flächennutzung diametral entgegensteht (Handlungsprogramm Gewerbeflächen) und nun mit der angestrebten Nutzungsänderung der nächste Schritt erfolgt, ist dies ein weiterer Entscheidung von Rat und Verwaltung gegen die Interessen des Stadtteils und der Gesamtstadt. Mich wundert auch das Schweigen der sonst so beherzt auftretenden Wirtschaftsförderung. Unverzügliches Handeln ist hier erforderlich. Der Vorgang ist von größtem öffentlichen Interesse.“

Die CDU Nächstebreck stimmt der in der Bauliste angegebenen Nutzung des Grundstückes an der Linderhauser Straße unterdessen nicht zu. „Dies wurde dem zuständigen Ressort bereits am 26. September durch den Sprecher der CDU–Fraktion in der BV Oberbarmen schriftlich mitgeteilt“, so der künftige CDU-Stadtverordnete Christian Wirtz, der noch Mitglied in der BV Oberbarmen ist. „Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 der Baunutzungsverordnung ist die beabsichtigte Nutzung unzulässig, da von ihr Belästigungen oder Störungen ausgehen, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind. Die Entwicklungen der letzten Wochen haben eben diese Störungen eindrucksvoll bewiesen.“ Wirtz fordert die Verwaltung auf, „den Antrag auf Nutzungsänderung zu versagen und den seit Wochen stattfindenden, offensichtlich rechtswidrigen Betrieb zu unterbinden“.