Tagung der Unfallkommission Künftig teilweise Tempo 30 auf der Berliner Straße
Wuppertal · Auf einem Teilstück der Berliner Straße in Oberbarmen gilt auf Beschluss der Unfallkommission ab Mittwoch Tempo 30. Dabei handelt es sich konkret um den Abschnitt zwischen dem Wupperfelder Markt und der Einmündung Hügelstraße. Das hat die Unfallkommission beschlossen. Die Beschränkung wird am Mittwoch (14. August 2024) eingerichtet.
Zwischen Januar 2021 und Juli 2024 haben sich dort nach Angaben der Stadtverwaltung 20 Unfälle mit Schwer- und Leichtverletzten ereignet. „Stellt die Unfallkommission eine solche Häufung von Unfällen fest, muss sie geeignete Maßnahmen ergreifen, um Unfälle in Zukunft zu verhindern oder deren Folgen zumindest abzumildern“, heißt es aus dem Rathaus. „Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 soll dafür sorgen, dass Unfälle weniger und Menschen nicht verletzt werden. Das Ordnungsamt wird die neue Geschwindigkeitsbegrenzung überwachen.“
Zusätzlich soll die Ampelschaltung so verändert werden, dass Fußgängerinnen und Fußgänger länger Zeit haben, über die Straße zu gehen, und Autos stoppen müssen. Dafür muss die Anlage komplett neu programmiert werden – auch weil mit der neuen Schaltung die „Grüne Welle“ unterbrochen wird. Warenauslagen und Außengastronomien werden stärler überprüft. So will die Stadt nach eigenen Angaben sicherstellen, dass Fußgängerinnen und Fußgänger in diesem Bereich ausreichend Platz auf dem Bürgersteig haben.
Weniger umfangreich fallen die Maßnahmen aus, die die Unfallkommission jetzt ebenfalls beschlossen hat: An der Blombachtalbrücke auf der L 419 in Fahrtrichtung Osten werden künftig Hinweisschilder die Autofahrerinnen und Autofahrer auf eine erhöhte Unfallgefahr hinweisen. Hier sind in diesem Jahr bereits drei Auffahrunfälle passiert.
Die für die Unfallstelle Am Diek im November 2023 ergriffene Sofortmaßnahme zeigt nach Meinung der Unfallkommission Wirkung. Bis Juli 2024 ist es demnach dort zu keinem weiteren Unfall gekommen. In der Vergangenheit hatte es dort öfter Unfälle mit leicht verletzten Radfahrern gegeben. Nach edem Beschluss hatte die Stadt eine Tempo-30-Strecke eingerichtet, den Radverkehr auf die Straße verlegt und den Gehweg nur für Fußgängerinnen und Fußgänger nutzbar gemacht.
Die Unfallkommission ist zuständig für alle Straßen im Stadtgebiet – die Autobahn ausgenommen. Sie tagt regelmäßig oder bei Bedarf und ist mit Vertreterinnen und Vertretern der städtischen Straßenverkehrsbehörde, des Ordnungsamtes, der Polizei und der Bezirksregierung besetzt.
„Die Unfallkommission ist verpflichtet, die Verkehrssituation zu betrachten, geeignete Maßnahmen zur präventiven Unfallvermeidung und zur Minderung von Unfall-Folgen umzusetzen. Dafür werte die Kommission die Häufigkeit und Schwere von Unfällen aus. Kommen in einem Straßenabschnitt viele Unfälle vor, ordnet die Kommission Maßnahmen an und überprüft, ob diese den gewünschten Effekt haben“, so die Aufgabenbeschreibung.
Um die Stellen im Stadtgebiet ausmachen zu können, wo sich Unfälle häufen, führt die Polizei eine Statistik. Sie kategorisiert dabei die Art der Unfälle:
● 1 - Verkehrsunfall mit Getöteten (UGT)
● 2 - Verkehrsunfall mit Schwerverletzten* (USV, mit stationärer medizinischer Aufnahme mehr als 24 Stunden)
● 3 - Verkehrsunfall mit Leichtverletzten (ULV)
● 4 - Schwerwiegender Verkehrsunfall mit Sachschaden (USS)
● 5 - Sonstiger Sachschadensunfall ohne Alkoholeinwirkung und ohne Verkehrsunfallflucht
● 6 - Sonstiger Sachschadensunfall unter Alkoholeinwirkung
● 7 - Sonstiger Sachschadensunfall mit Verkehrsunfallflucht
„Zur Identifizierung einer Unfallhäufungsstelle werden die Kategorien 1-4 berücksichtigt. Natürlich gibt es auch andere Unfall-Statistiken – zum Beispiel die von Versicherern oder statistischen Landes- und Bundesämtern. Deshalb kommen nach unterschiedlichen Quellen bisweilen auch unterschiedliche Statistiken vor. Ausschlaggebend für die Entscheidungen der Unfallkommission ist aber ausschließlich die Erfassung und Kategorisierung der Unfälle durch die Polizei“, so die Verwaltung.