Handball-Bundesliga BHC will Akteneinsicht und Liga-Erweiterung

Wuppertal · Der sportlich abgestiegene Bergische HC hat den Antrag gestellt, in der kommenden Saison als 19. Mannschaft in der Handball-Bundesliga zu starten. Darüber wird in dem Schiedsgerichtsverfahren, das am Freitag (14. Juni 2024) um 12 Uhr beginnt, aber noch nicht entschieden.

Tritt der BHC (hier Tomas Babak) auch in der kommenden Saison im Oberhaus an – oder muss er eine Liga runter?

Foto: Dirk Freund

Dort will der BHC im Rahmen einer mündlichen Verhandlung erwirken, dass er Auskünfte zum vorangegangenen Urteil des Schiedsgerichts erhält. Das hatte dem Ligakonkurrenten HSV Hamburg in letzter Instanz doch noch die Lizenz für die Spielzeit 2024/25 erteilt, nachdem die Lizenzierungskommission und das Präsidium der Handball-Bundesliga dies zuvor abgelehnt hatten.

Der BHC hatte bereits im April das HBL-Präsidium gebeten, die Lizenzunterlagen des HSV einsehen zu können – als schweigepflichtiger Dritter. Die Bergischen bezweifeln, dass die Norddeutschen die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen (die Rundschau berichtete). Ziel sei es, „die öffentlich erkennbar gewordenen Unregelmäßigkeiten im Lizenzierungsverfahren zur Wahrung seines eigenen Teilnahmerechts an der 1. Handball-Bundesliga aufklären zu können“, so der BHC.

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Das BHC-Heimspiel gegen Flensburg

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Gleichzeitig wollen die Bergischen einen zusätzlichen Startplatz erhalten. „Anderenfalls wäre die Zusammensetzung der Liga kommende Saison irregulär und kartellrechtswidrig“, heißt es zur Begründung. Die Handball-Bundesliga hat den BHC im Rahmen des Schiedsverfahrens inzwischen aufgefordert, „vor einer schiedsgerichtlichen Entscheidung über eine Ligaerweiterung nochmals das HBL-Präsidium zu befassen, um eine hinreichende verbandsinterne Auseinandersetzung zu ermöglichen“, teilte der Tabellen-Siebzehnte am Mittwoch (12. Juni 2024) mit.

Man habe dem „im Sinn der Verbandstreu“ zugestimmt. „Eine schiedsgerichtliche Klärung der weiteren Teilnahme des BHC in der 1. Handball-Bundesliga nach gegebenenfalls erfolgloser Durchführung des erneuten verbandsinternen Verfahrens bleibt damit einem separaten Schiedsverfahren vorbehalten“, blickt der Verein voraus.

(jak)