Gerichtsurteil Dritter Sieg für Friedhelm Runge
Wuppertal / Düsseldorf · Der ehemalige WSV-Vorsitzende Friedhelm Runge hat auch den dritten Prozess um die so genannte Patronatserklärung gewonnen. Nach dem Wuppertaler Landgericht und dem Oberlandesgericht Düsseldorf verwarf das Landgericht am Donnerstag (9.
November 2017) eine neuerliche Klage des WSV-Insolvenzverwalters gegen den geschäftsführenden Gesellschafter der EMKA Beschlagteile GmbH & Co.KG.
In den Prozessen geht es um die Frage, ob Runge, der im Januar 2013 nach Fanprotesten zurückgetreten war, über den April 2013 hinaus nach Zahlungen an den Verein leisten muss(te). Das war in den ersten beiden Urteilen verneint worden. Der ehemalige Vorsitzende betont, dass die Patronatserklärung ausschließlich für den beim DFB eingereichten Drittliga-Lizenzantrag gegolten habe und fester Bestandteil dieser Unterlagen gewesen sei. Da der Aufstieg verpasst wurde, sei er hinfällig gewesen.
Friedhelm Runge: "Es ist mir unverständlich, warum die Verantwortlichen in dieser Situation eine Klage über 2,1 Millionen Euro mit diesem erheblichen Kostenrisiko eingegangen sind, obwohl bereits zwei Klagen verloren wurden. Die Verantwortlichen, die dieses angeschoben haben, sollen auch dazu die Kosten tragen."
Runge will demnächst auf einer Pressekonferenz "umfassend Stellung" beziehen, unter anderem zur damaligen Finanzlage. WSV-Finanzvorstand Lothar Stücker hatte 2015 in der Rundschau gesagt: "Fakt ist, dass der Verein überschuldet und zahlungsunfähig war. Zum Glück konnten wir den völligen Untergang vermeiden."