Urteil vor dem Wuppertaler Landgericht WSV-Überfall: Haft- und Bewährungsstrafen
Wuppertal · Für den bewaffneten Raubüberfall auf einen Kassenwart des Wuppertaler SV in dessen eigenen Treppenhaus muss ein 21-jähriger Angeklagter aus Barmen auf dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Gegen einen Mittäter (18), Sohn des Opfers, sind 21 Monate Bewährungsstrafe nach Jugendrecht verhängt.
So lautet das Urteil des Landgerichts Wuppertal im Prozess um ein Geschehen vom 4. April.
Laut Geständnis hatten sich die Angeklagten bei gemeinsamen Computer-Spielabenden zur Tat entschlossen. Der Jüngere ließ seinen Komplizen in das Haus der Eltern ein. Der wiederum versteckte und maskierte sich. Den Vater des 18-Jährigen griff er mit einem Schlagstock an. Der erlitt eine Platzwunde an der Schläfe. Der ältere Angeklagte entkam zunächst mit rund 17.000 Euro Beute. Es handelte sich um den Erlös des WSV aus zwei Spieltagen.
Der 21-Jährige wurde drei Wochen nach der Tat ermittelt. Die Angeklagten gaben einen Teil der Beute zurück. Der fehlende Betrag soll vom Älteren an Unbekannte gegeben worden sein, die ihn wegen Schulden unter Druck gesetzt hätten. Beide haben beteuert, wie leid ihnen die Tat tut. Der Jüngere hat erklärt, dass keine Gewalt geplant gewesen sei. Das Gericht hat das als unwiderlegt angenommen.
Der Vorsitzende Richter stellte in der Urteilsbegründung fest: "Es war eine Tat wie aus dem Nichts, ohne Vorlauf." Der 18-Jährige habe zunächst "eiskalt" gehandelt: "Er hat gesehen, wie der Vater vom Rettungswagen weggefahren wurde, und hat sich dennoch am Nachmittag mit dem Mitangeklagten getroffen, um seinen Anteil zu erhalten." Der 18-Jährige könne von Glück sagen, dass sein Vater die Attacke auch psychisch überstanden habe.
Die Familie des Opfers hat dem WSV den gesamten Schaden ersetzt. Der Sohn soll in Raten an die Eltern zurückzahlen. Er muss neben seiner Ausbildung 100 Stunden gemeinnützig nach Weisung eines Bewährungshelfers arbeiten, damit er in Freiheit bleiben darf.
Die Untersuchungshaft des 21-Jährigen hat das Gericht zum Schluss der Verhandlung beendet. Dadurch kann er den Großteil seiner Strafe voraussichtlich im offenen Vollzug verbüßen.
Das Urteil ist teilweise noch angreifbar.