Viele gefällte Bäume: Waren die Kahlschläge nötig?
Wuppertal · Seit dem 1. März gilt wieder die alljährliche so genannte "Sperrfrist" für Gehölzschnitte. Das führte dazu, dass in den letzten Tagen im ganzen Stadtgebiet Motorsägen zu hören waren. Und manchen Bürger auf die Palme brachten.
Doch die gesetzliche Regelung dazu ist eindeutig. Nach Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, "Bäume, die außerhalb des Waldes (…) oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsch und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen, insbesondere um brütende Vögel zu schützen." Darüber hinaus wurden aber an vielen Stellen auch "Gefahrenbäume" aus dem öffentlichen Raum gefällt.
So mussten noch Ende Februar auf dem Nützenberg und an der Otto-Hahn-Straße einige Bäume dran glauben. Die städtischen Bezirksförster verwiesen auf viele tote Äste und sich neigende Kronen, die diese Eingriffe erforderlich machten. "Dabei muss die spätere Schnittstelle am Stammfuß nicht unbedingt Fäulnisschäden zeigen." Die Fällungen seien auch für den freien Wuchs der verbleibenden Bäume von Nutzen, weil deren Kronen dann mehr Platz haben und sich ungestört ausbreiten können.
Von den so entstehenden "Baumriesen" gibt es in Wuppertal übrigens derzeit mehr denn je. Bei den landesweiten Stadtforst-Inventuren stellte sich heraus, dass die Zahl der über 160 Jahre alten Bäume in den städtischen Wäldern heute 36 mal höher ist als im Jahr 1990. Gezählt wurden hier 10.000 Exemplare mit bis zu 40 Metern Höhe. Vor 25 Jahren waren es gerade einmal 300. Die Fläche dieser Altbestände wuchs von fünf auf 180 Hektar. Dies sind bereits zehn Prozent der gesamten städtischen Waldfläche. Auf 120 der 180 Hektar stehen Buchen-Giganten — dies dürfte nach Ansicht des scheidenden städtischen Oberförsters Albert Vosteen in deutschen Stadtwäldern einmalig sein. Die übrigen Flächen entfallen auf alte Eichenbestände.
In deutschen Forstbetrieben war es noch bis Ende der 1980er Jahre Usus, alte Buchen- und Eichenbestände von maximal 160 Jahren durch "Kahlschläge" zu ernten. Diese Praxis ist seither eingestellt worden.