Amtsgericht Schuhabdruck im Gesicht
Wuppertal · Es begann als Abend im Bekanntenkreis und endete mit einem massiven Polizeieinsatz. Für gefährliche Körperverletzung bei einer Prügelei in Barmen hat das Amtsgericht drei Männer (26, 36 und 50 Jahre alt) zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Der Hauptangeklagte erklärte der Richterin Monika Adam: "Ich möchte mich noch mal entschuldigen. Aber was will man machen?"
Anlass für die Schläge Mitte August auf dem Wupperfelder Markt seien Unstimmigkeiten gewesen, die im Lauf des Abends mit einem weiteren Bekannten (35) entstanden seien, sagte der 36-Jährige: "Der ging mir auf die Nerven."
Umgekehrt berichtete der Geschlagene: "Der hat die ganze Zeit über meine Freundin angesprochen." Das habe zu Geschubse geführt, dann sei es losgegangen. Die beiden anderen Angeklagten gaben zu, mitgemacht zu haben. Nur getreten habe er nicht, sagte der 50-Jährige: "So was macht man doch nicht, wenn einer am Boden liegt." Fotos belegten hingegen einen Schuhabdruck auf dem Gesicht des Unterlegenen ...
Das Opfer wiederum soll nach den Schlägen seinerseits zwei Brüder und seinen Vater mobilisiert haben — allesamt sichtlich robuste Gestalten. Mit Übermacht liefen die an der Wohnung des 36-Jährigen auf. Verängstigte Nachbarn riefen die Polizei, als die Männer begannen, die Tür einzuschlagen, so dass der Putz bröckelte.
Laut Zeugen waren sie zum einen schwer alkoholisiert und zweitens so sehr in ihren Angriff vertieft, dass sie nicht bemerkten, wie auf einmal sechs Beamte um sie herum erschienen. Bei der folgenden Aktion landeten die vier gefesselt auf dem Boden des Treppenhauses. Einer der Brüder erklärte der Richterin im Zeugenstand: "Wir wollten nur reden. Ich hab‘ doch Bewährung." Zu diesem Teil des Geschehens laufen weitere Verfahren.
Das Ergebnis: Gefängnisstrafen zwischen vier und acht Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, dazu Geldzahlungen an "Ärzte ohne Grenzen", den Verein für Bewährungshilfe und eine Gruppe für Igelhilfe ("Das ist mal was anderes.") Der 50-Jährige fragte nach: "Das heißt, ich muss drei Jahre den Arsch still halten?" "Genau", so Richterin Adam, und fügte hinzu: "Und die schlechte Nachricht für Sie: Die Bewährungsaufsicht führe ich."