Prozess vor dem Amtsgericht Brandstiftung: Stimmen, CIA und Drogen

Wuppertal · „Ein Umzug wäre einfacher gewesen.“ Mit diesen Worten wandte sich Richter Lars Petersen an den 35-jährigen Wuppertaler, der wegen Brandstiftung in seiner Erdgeschoss-Wohnung auf der Wirkerstraße vor dem Amtsgericht angeklagt war und zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt wurde.

Der Angeklagte vor Prozessbeginn.

Foto: Mikko Schümmelfeder

Der Angeklagte habe sich – so sagte er es auch selbst - in Wuppertal nicht mehr wohlgefühlt. Und angeblich habe er gehofft, seinem Schicksal durch Brandstiftung entrinnen zu können. Stimmen in seinem Kopf - nach eigener Überzeugung vom FBI oder der CIA, nach Vermutung des Gerichts eher aus einer Drogenpsychose heraus - hätten ihn bedroht und aufgefordert, „etwas Böses“ zu tun.

Also habe er Feuer gelegt, die Tür geschlossen und sei in seine Heimatstadt Aachen geflüchtet. Dass er damit die Hausbewohner in dem vierstöckigen Haus in allergrößte Gefahr gebracht habe, sei ihm erst hinterher klar geworden. Denn die gleichen Stimmen hätten ihn nach der Tat beruhigt: „Mach Dir keinen Kopf, wir rufen rechtzeitig die Feuerwehr!“

Das tat stattdessen eine Hausbewohnerin, die durch den Brandgeruch aufmerksam geworden war und von der vierten Etage aus, durch Treppenhaus herablaufend, an allen Wohnungstüren geklingelt hatte. Zwischen ein und zwei Stunden habe der Brand da schon in dem Zimmer vor sich hingekokelt, so der Brandsachverständige. Die dichten Fenster und die geschlossene Tür hätten die Sauerstoffzufuhr behindert, am Haus sei kein Schaden entstanden und vor allem sei das Treppenhaus nicht verraucht gewesen. Die Hausbewohner hätten sich so ins Freie retten können, noch bevor die Feuerwehr eintraf.

Zwei Tage danach war der Angeklagte frühmorgens voller Reue nach Wuppertal zurückgekommen, um sich einem Betreuer zu offenbaren, der sich jahrelang in einer Einrichtung für betreutes Wohnen um ihn gekümmert hatte. Zusammen gingen sie zur Polizei, die ihn gleich verhaftete.

Die bewegte Lebensgeschichte war dort schon bekannt. Nach der Hauptschule habe er eine Lehre versucht, sei aber schnell ins Drogenmilieu abgedriftet und depressiv zwischen Heimen und eigenen Wohnungen gewechselt. 2013 habe er dann in seiner ehemaligen Wohnung Feuer gelegt, was ein Gericht damals als Hilfeschrei erkannt habe. Vor Gericht habe man ihm damals Schuldunfähigkeit attestiert, später sei er von einem Heim in der Straßburger Straße aufgenommen worden und in eine Therapie gekommen. Fünf Jahre sei er den Drogen ferngeblieben, habe seinen Betreuern vertraut, sich stabilisiert, gearbeitet und allmählich Boden unter die Füße bekommen.

Das alles sei im Mai 2017 schlagartig zusammengebrochen, als ein psychisch Schwerkranker in dem Haus in der Straßburger Straße drei Mitbewohner erstochen habe. Der Angeklagte habe damals schon nicht mehr dort gewohnt - die folgende Umorganisation habe jedoch dazu geführt, dass seine Bezugspersonen von heute auf morgen in andere Bereiche versetzt wurden. Von neuerlichen Depressionen umfangen, sei er wieder in die Drogenabhängigkeit gerutscht. Hinzu kam eine unglückliche Beziehung, darunter litt auch seine Arbeitsstelle. Ein Aufenthalt in einer Klinik in Langenfeld scheiterte am Streit mit einem Mitbewohner. Über die Weihnachtstage 2018 habe er ununterbrochen THC, Amphetamine und Ecstasy konsumiert und seine Medikamente nicht mehr genommen. In dieser Phase, einige Tage vor der Brandstiftung, zerstörte er auch seine Wohnungseinrichtung.

Sein ehemaliger Betreuer, der als Zeuge geladen war, bestätigte in ruhigen Worten diese Entwicklung und bot an, ihn in die Betreuung wieder aufzunehmen. Zuvor hatte sich allerdings der psychiatrische Gutachter gegen eine erneute Einstufung in die Schuldunfähigkeit ausgesprochen. Der Angeklagte sei intelligent genug, die Konsequenzen seines Handelns zu begreifen - trotz der Wahnvorstellungen könne von einer Schizophrenie noch nicht die Rede sein. Der mittlerweile in Dresden wohnende Vermieter antwortete mit aufmunternden Worten: „Als Christ verzeihe ich Ihnen. Das Leben kann immer eine Wendung zum Guten nehmen.“

Die gegen ihn verhängten zwei Jahre und sechs Monate allerdings wird der Angeklagte nun möglicherweise in der Haftanstalt absitzen müssen – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.