Landgericht Wuppertal Prozess: Minderjährige heroinabhängig gemacht?

Wuppertal · Anfangs soll sie zu ihm gekommen sein, um Marihuana zu kaufen. Irgendwann soll er der 17-jährigen „Kundin“ dann Heroin über den Tisch geschoben und sie davon abhängig gemacht haben. Und dann soll die junge Frau die Tütchen auch noch in seinem Auftrag an andere Abhängige verkauft haben.

Der Angeklagte mit seinen Verteidigern vor dem Prozessauftakt.

Foto: Mikko Schümmelfeder

Es ist eine Geschichte aus der Wuppertaler Drogenszene, die derzeit vor dem Wuppertaler Landgericht verhandelt wird. Der Angeklagte: ein 50-jähriger Wuppertaler, der nicht davor zurückgeschreckt haben soll, eine Minderjährige in die Heroinabhängigkeit zu treiben, um sie für seine Zwecke auszunutzen. Einlassen wollte er sich zu den Vorwürfen nicht.

Aus der Anklageschrift ist bislang nur so viel an die Öffentlichkeit gelangt: Das Heroin soll er der 17-Jährigen anfangs kostenlos überlassen haben und die wiederum soll bereits nach zwei Wochen in eine schwere Heroinsucht hineingeglitten sein. Um selbst an den Stoff zu kommen, soll sie andere „Kunden“ des angeklagten Dealers beliefert haben. Auch die eigene Mutter soll die junge Frau mit Drogen versorgt haben. Die habe damals in der Justizvollzugsanstalt Köln eingesessen und dort hinein habe die Tochter das Heroin schmuggeln wollen. Zuvor soll deren Betreuerin noch versucht gaben, das Vorhaben zu verhindern.

Mutter und Tochter sollen auch gemeinsam losgezogen sein, um sich Drogen zu beschaffen. Die 17-Jährige soll in einem Heim gelebt und unter gesetzlicher Betreuung gestanden haben. Gegen sie laufen derzeit zwei Strafverfahren wegen Drogenbesitzes und wegen Handels mit Betäubungsmitteln – zwei frühere Verfahren wurden bereits eingestellt.

Der hier angeklagte 50-jährige wiederum sitzt seit Februar 2019 in Untersuchungshaft. Damals waren in seinem Zimmer in der Westkotter Straße diverse Drogen und ein Schlagring gefunden worden. Um nicht mit dem Heroin in der Tasche erwischt zu werden, soll er zuvor noch etliche Tütchen an einem Parkplatz in Elberfeld vergraben haben. Ein solches Vorgehen scheint üblich zu sein in der Szene bei denjenigen, die den „Stoff“ nicht in den eigenen vier Wänden oder auch in der Jackentasche aufbewahren wollen.

Vorgeworfen wird dem Angeklagten nun, die 17-Jährige in 17 Fällen dazu gebracht zu haben, für ihn in Wuppertal Drogen zu verkaufen. Im Gegenzug soll sie von ihm Heroin für den Eigenkonsum bekommen haben.

Das Gericht hat vier weitere Verhandlungstage festgesetzt, das Urteil wird für den 26. August erwartet.