Bei der Überprüfung des 34-Jährigen stellten die Beamten einen internationalen Haftbefehl eines Strafgerichtes in Italien fest. Der Mann war im Jahr 2019 wegen versuchter Tötung, schwerer Körperverletzung und schweren Raubes zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Ein nationaler Haftbefehl bestand ebenfalls wegen des Erschleichens von Leistungen und eines Diebstahls.
Um eine Freiheitsstrafe abwenden zu können, hätte er ersatzweise 1.560 Euro zahlen müssen. Das Geld konnte er nicht aufbringen. Aufgrund des internationalen Haftbefehls war eine Haftstrafe unumgänglich. Die eingesetzten Bundespolizisten nahmen den Verurteilten fest und brachten ihn in eine Justizvollzugsanstalt.