Verwaltung prüft Einsatz Neues Meldeportal für falsch abgestellte E-Scooter?
Wuppertal · Die Stadt Wuppertal prüft momentan die Möglichkeit, ein Internet-Tool einzusetzen, mit dem falsch abgestellte E-Scooter und -Bikes gemeldet und dadurch schneller entfernt werden können. Eine Entscheidung dazu soll im Sommer fallen.
Das System ähnelt dem Hinweisportal der nordrhein-westfälischen Polizei. Dort ist es möglich, unter einer zentralen Adresse Dateien etwa zu Vorfällen wie Bränden, Schlägereien und Geldautomatensprengungen hochzuladen. Überprüft wird nun, ob eine entsprechende Seite in Wuppertal gestartet werden kann – eben mit Blick auf falsch geparkte E-Scooter und -Bikes.
Die Melderinnen und Melder könnten, so der Plan, ein Bild übermitteln, das Scooter-Kennzeichen eingeben und den Standort angeben. Die Daten würden dann an den Betreiber (mit Kopie an die Stadt) oder direkt an das Ordnungsamt weitergeleitet – mit der Möglichkeit zu entsprechenden Sanktionen. Das System, sollte es so kommen, würde sich auch auf das schwedische Unternehmen „Voi“ beziehen, das voraussichtlich ab dem 8. April ebenfalls in Wuppertal in dem Segment tätig wird.
Insgesamt werde „die Zahl der Fahrzeuge im Stadtgebiet von beiden zugelassenen Anbietern unter 2.000 liegen“, erklärt die Verwaltung, die Rahmenbedingungen festlegen kann, aber laut NRW-Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz den Betrieb nicht grundsätzlich verbieten darf.
Zwar hatte die Stadt im März mit Blick auf den seit Oktober 2023 in Wuppertal aktiven Anbieter „Lime“ mitgeteilt: „Die Zahl der Beschwerden bewegt sich auf einem geringen Niveau. Die Verwaltung will darauf achten, dass dies auch mit dem neuen Anbieter so bleibt. Dazu gibt es regelmäßige Evaluationen und Kooperationsgespräche. Die Sondernutzungserlaubnisse werden ganz bewusst befristet geschlossen, damit beiden Partnern jederzeit eine effektive Nachsteuerung möglich ist.“
Gleichzeitig sei man sich aber bewusst, dass sich nur wenige bislang direkt bei „Lime“ beschwerten. Der Weg sei zu kompliziert und auch zu unbekannt. Eine zentrale Adresse, dann eben für beide Anbieter, erhöhe die Qualität und Quantität der Eingaben, ist aus dem Rathaus zu hören. Mit der neuen Variante halte man zudem das Heft des Handelns für eine genauere Überprüfung in der Hand. Schließlich würden die Anbieter den öffentlichen Raum nutzen. Und man könne sie nicht anders behandeln als etwa Geschäftsinhaberinnen und -inhaber, die unerlaubterweise den Bürgersteig-Flächen nutzten, um ihre Ware zu präsentieren. Dort schreite die Stadt ja auch ein, ist aus der Verwaltung zu hören.
Allerdings müsse man beispielsweise noch rechtlich abklären, wie man mit Fällen umgehe, in denen nicht die Mieterinnen bzw. der Mieter selbst, sondern Unbekannte das Gefährt an den nicht erlaubten Standort gebracht hätten – es etwa, wie bereits geschehen, in die Wupper geworfen wurde.
Auch in anderen NRW-Städten läuft die Diskussion über die stärkere Regulierung von E-Scootern auf Hochtouren. In Gelsenkirchen hatte der Verkehrsausschuss im November 2023 eine Pflicht gefordert, sich auszuweisen und nicht nur mit einer Mail-Adresse und einem selbst gewählten Nutzernamen anmelden zu müssen. Diese entsprächen laut Stadt oft nicht den wahren Identitäten. Die Anbieter warnen allerdings davor, weil durch den Wegfall der „Niederschwelligkeit“ die Nutzungszahlen deutlich sinken würden. In Düsseldorf sollen unterdessen nach einem Beschluss des Ordnungs- und Verkehrsausschusses sogenannte Langsamfahrzonen („Slow Speed Zones“) eingerichtet werden, um die Zahl der Unfälle zu reduzieren.
Wäre das Portal, über das nun in Wuppertal diskutiert wird, rechtlich möglich und würde es politisch beschlossen, könnte es theoretisch auch auf andere Bereiche ausweitet werden. Etwa auf Paketdienste, die auf Radwegen und Bürgersteigen parken. Das alles, heißt es aus der Verwaltung, müsse aber eben noch geprüft werden.