Landgericht Wuppertal Verurteilung nach sexuellem Missbrauch eines Kindes

Wuppertal · Ein 31-jähriger Wuppertaler hatte sich vor dem Wuppertaler Landgericht wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu verantworten. Er wurde am Dienstag (30. Juli 2019) unter Anerkennung eines minderschweren Falles zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt

Der Angeklagte mit seinen Verteidigern.

Foto: Sabine Maguire

Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung: So lautete das Urteil im Prozess gegen einen Wuppertaler, der sich wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu verantworten hatte. Der 31-jährige soll mit dem Opfer und auch mit der Mutter des damals 12-jährigen Jungen über Jahre hinweg befreundet gewesen sein, als es im Jahre 2015 zum ersten sexuellen Übergriff gekommen sei. Der Junge habe bei ihm übernachtet und sei zum Fernsehen in sein Bett gekommen – die Annäherung sei jedoch vom Angeklagten ausgegangen. Der soll den Minderjährigen und sich selbst sexuell befriedigt haben.

Zu einem weiteren Missbrauch soll es ein Jahr darauf während eines Urlaubs in Kroatien gekommen sein, den der Angeklagte dort mit dem Jungen und dessen Mutter verbracht hatte. Auch dort soll der 12-Jährige aus dem Pool gekommen sein und sich ins Bett des Mannes gelegt haben. Beide Taten liegen mehrere Jahre zurück – durch sein Geständnis hat der Angeklagte dem mittlerweile 16 Jahre alten Opfer die Aussage vor Gericht erspart.

Gesprochen hatte der Junge mit niemandem über das Geschehen. Und auch dessen Mutter glaubt, dass ihr Sohn vor allem unter dem bevorstehenden Prozess gelitten habe und der schulische Leistungseinbruch erst eingetreten sei, als klar gewesen wäre, dass ihr Sohn möglicherweise werde aussagen müssen. Nachdem der Angeklagte seine Taten bereits gegenüber den Ermittlungsbeamten und nun auch vor der Jugendschutzkammer eingeräumt hatte, blieb dem Opfer die Zeugenvernehmung erspart. Dazu hatte der Angeklagte 3.000 Euro als Täter-Opfer-Ausgleich an den Jungen gezahlt.

Dass der sexuelle Missbrauch überhaupt öffentlich wurde, war im Übrigen auf die Selbstbezichtigung des 31-Jährigen zurückzuführen. Den hatte man polizeilich vernommen, nachdem er als Chatpartner eines verurteilten Sexualstraftäters in den Fokus der Polizei gerückt war. Das Gericht sprach von einem „Kursprobanden“ – also von jemandem, der sich im Anschluss an seine Entlassung in einem Therapieprogramm befunden und unter polizeilicher Beobachtung gestanden haben soll. Der in Norddeutschland wohnende Mann hatte wiederum mit dem hier Angeklagten einen Chat unterhalten, in dem es auch um sexuelle Präferenzen gegangen sei. Daraufhin sei der Wuppertaler auf der hiesigen Wache vernommen worden. Zuvor war man offenbar bei einer Wohnungsdurchsuchung auf kinderpornografisches Material und ebenjenen Chat-Verlauf mit dem verurteilten Sexualstraftäter gestoßen.

Dass es die beiden Übergriffe auf den damals 12-Jährigen Jungen gegeben habe, hatte der Angeklagte selbst eingeräumt. „Derartige Selbstbezichtigungen sind eher ungewöhnlich“, sagte dessen Verteidiger Rüdiger Deckers in seinem Plädoyer. Zudem habe die jahrelange Freundschaft im Mittelpunkt der Begegnung seines Mandanten mit dem Jungen gestanden, in deren Verlauf sei es dann zu zwei Grenzüberschreitungen gekommen. Die sexuelle Präferenz eines Menschen sei erwiesenermaßen nicht Wahl, sondern Schicksal. Das Gesetz verlange nicht, so etwas auszutreiben – sondern vielmehr den sozialverträglichen Umgang mit einer solchen Neigung.

Er selbst sehe seinen Mandanten auf einem guten Weg; der hatte noch während des Prozesses einer vom Vorsitzenden Richter angeregten Therapie zugestimmt. Die Verteidigung hatte auf die Verhängung einer Bewährungsstrafe plädiert, die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten gefordert.

Am Ende ebnete das Gericht dem Angeklagten mit der zur Bewährung ausgesetzten Strafe den Weg, um seine auch vom psychiatrischen Gutachter attestierte Pädophilie mittels therapeutischer Hilfe in den Griff zu bekommen.