Deutsche Umwelthilfe klagt Kein Silvester-Feuerwerk mehr in Wuppertals Citys?

Wuppertal · Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will in 31 Städten mit hoher Luftbelastung die private Silvester-Böllerei in den Innenstädten unterbinden. Dazu gehört auch Wuppertal.

Das Silvester-Feuerwerk 2017/18 am Platz der Republik.

Foto: Wolfgang Rosenthal Wuppertal

„Die formellen Anträge richten sich an die Städte, in denen die DUH Rechtsverfahren zur ,Sauberen Luft‘ führt und deren innerstädtische Luft mit einer Feinstaubbelastung von mindestens 20 µg/m3 belastet ist. Diesen Grenzwert hat bereits vor Jahren die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen“, heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes. Man erwarte von den betroffenen Städten „eine Anpassung der Luftreinhaltepläne beziehungsweise kommunale Entscheidungen zur Silvester-Böllerei“.

Stattdessen könne es „professionell und zentral organisierte, vor allem die Luftqualität nicht beeinträchtigende Silvester-Feuerwerke außerhalb der belasteten Innenstadtbereiche“ geben, heißt es. Und weiter: „Dort wo viele Menschen leben und die Grundbelastung bereits so hoch ist, dass lungengeschädigte Menschen und asthmakranke Kinder durch archaische Böllerei mit Schwarzpulver akute Atemprobleme bekommen, muss es aus Sicht der DUH ab diesem Winter klare Verbote geben.“

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Viele hunderttausend Menschen mit Atemwegserkrankungen, wie beispielsweise schwerem Asthma, flüchten zum Jahreswechsel aus ihren Wohnungen oder müssen sich dort regelrecht luftdicht verbarrikadieren. Jedes Jahr aufs Neue verursacht die archaische Böllerei zum Jahreswechsel ‚dicke Luft‘ in unseren Städten, wie sie sonst in Smog-Hochburgen asiatischer Metropolen beklagt wird. Innerhalb weniger Stunden würden die Feuerwerksböller zum Jahreswechsel circa 5.000 Tonnen besonders giftigen Feinstaubs freisetzen. Der aus Feuerwerkskörpern stammende Feinstaub sei besonders hoch mit giftigen Stoffen belastet, sodass seine negativen gesundheitlichen Auswirkungen deutlich höher seien als bei den sonstigen Feinstaubquellen. Die Menge des in diesen wenigen Stunden um den Jahreswechsel freigesetzten Feinstaubs entspreche etwa 16 Prozent der jährlich im Straßenverkehr entstehenden Feinstaubmenge.“

Der DUH-Bundesgeschäftsführer: „Neben den gesundheitlichen Belastungen, schweren Verletzungen und Todesfällen führt die Silvester-Böllerei außerdem zu riesigen Abfallbergen, Tausenden Feuerwehreinsätzen, erheblicher Brandgefahr und Risiken für Natur und Tierwelt. In nahezu allen Industrienationen ist die private Böllerei in Städten verboten: In Paris dürfen Feuerwerkskörper weder verkauft noch abgefeuert werden. In Dänemark und Slowenien sind Verkauf, Besitz und Verwendung von Knallkörpern generell verboten. Auch in Neuseeland oder Südafrika ist die private Silvester-Böllerei in den Innenstädten generell verboten. In Deutschland existieren nur wenige und zum Teil zaghafte Beschränkungen, oft nach verheerenden Bränden in der historischen Altstadt wie in Konstanz oder schweren Ausschreitungen wie in Hannover.“

Die Stadt Wuppertal kündigt an, zuerst die Rechtsgrundlage prüfen zu lassen - sobald der Antrag der DUH vorliegt - bevor weitere Aussagen getroffen werden. „Aber damit nicht jede Stadt ihr eigenes Süppchen kocht, legt Wuppertal Wert darauf, sich mit anderen Städten abzustimmen, um eine einheitliche Regelung zu finden“, heißt es aus dem Presseamt.