Landgericht Wuppertal Motorisiertes Duell auf der B7: Führerscheinentzug verkürzt
Wuppertal · Ein 28-Jähriger Wuppertaler hatte sich wegen eines illegalen Autorennens vor dem Landgericht zu verantworten. Im November 2018 soll er auf der Friedrich-Engels-Allee in ein motorisiertes Duell verwickelt gewesen sein. Das Amtsgericht hatte ihn dafür zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro und 10 Monaten Führerscheinentzug verurteilt. Nun wurde die Berufung des Angeklagten verhandelt.
Womit er denn seinen Lebensunterhalt bestreite? Das interessierte den Vorsitzenden Richter in der Berufungsverhandlung eines 28-jährigen Wuppertalers ganz besonders. Denn da schien es eine heftige Diskrepanz zu geben zwischen der eigenen Lebensbeschreibung vor Gericht und dem Auftritt auf Wuppertaler Straßen, der zur Verurteilung wegen Beteiligung an einem illegalen Autorennen geführt hatte.
Auf der einen Seite bekam das Gericht einen Arbeitslosen ohne jede Ausbildung präsentiert, der bei den Eltern zu Hause wohnt und von diesen unterstützt wird. In aller Bescheidenheit schien er noch nicht einmal behördliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Auf der anderen Seite aber war er aufgefallen als Fahrer eines hochfrisierten Mercedes, zu dem er selbst sagte: „Das ist das Auto meines Bruders!“
Im November 2018 hatte sich der Angeklagte damit kurz nach Mitternacht, laut beschleunigend, auf der Friedrich-Engels-Allee mit 380 PS an anderen Autos vorbeidrängen wollen. Dabei war er von der Polizei gestoppt worden. Die Skepsis des Richters, der sich ein Bild vom Berufungskläger machen musste, schien also schon berechtigt. Der wiederum wollte gegen das erstinstanzliche Urteil – 1.350 Euro Geldstrafe und zehn Monate Führerscheinentzug – angehen. Wobei es vor allem das gegen ihn verhängte Fahrverbot zu sein schien, das den Mann zu stören schien.
Über die Problematik und die Folgen einer solchen Berufung klärte der Richter den Fahrer und seinen Anwalt umgehend auf. Sollte die Fahrt vom Steinweg rechts ab mit dem folgenden Duell auf der Friedrich-Engels-Allee noch einmal verhandelt werden müssen, würde das Gericht kaum ein anderes Urteil erwägen als das aus der ersten Instanz. Problematisch wären aber die bisherigen widersprüchlichen Zeugenaussagen seiner Mitfahrer. Noch einmal aufgerollt, würde denen erheblicher Ärger bis hin zu Haftstrafe wegen Falschaussage drohen. Und auch der Eifer des Angeklagten, so schnell wie möglich zu seinem Führerschein zu kommen, könne sich gegen ihn wenden – die zehn Monate des Führerscheinentzug würden erst nach Abschluss der Berufung anlaufen. Ein Rechenexempel zu seinen Ungunsten, sei er doch jetzt schon fünf Monate ohne den Schein.
Nach Beratung zog der Berufungskläger dann die eigentliche Berufung zurück, erkannte die Tat also an und akzeptierte auch die niedrige Geldstrafe - versuchte aber dennoch die Rechtsfolgen, also die Dauer des Führerscheinentzugs zu mindern. Mit Blick auf das Vorstrafenregister zögerte das Gericht anfangs noch. Zitiert wurden nicht nur die diversen Verurteilungen wegen Telefonierens am Steuer. Hervorgehoben wurde auch die fahrlässige Körperverletzung seines Beifahrers bei einem nicht geklärten Unfall auf der Autobahn bei Karlsruhe. Von der dritten Spur links war der Angeklagte mit seinem Auto abrupt nach ganz rechts in das Heck eines Lastwagens geknallt. Ähnlich argwöhnisch schien das Gericht die Verurteilung wegen der Schreckschusspistole mit Munition zu sehen, die der Zoll am Flughafen Köln/Bonn in seinem großen Audi fand – auch dort hatte der 28-Jährige behauptet, das es nicht sein Auto, sondern das eines Freundes gewesen sei.
Zu Gunsten des Berufungsführers sprach, dass bei der Raserei auf der Friedrich-Engels-Allee weder Alkohol im Spiel noch eine Gefährdung anderer erkannt worden war. Deshalb stimmte das Gericht nach längerer Beratung einer Reduzierung des Entzugs der Fahrerlaubnis auf fünf Monate zu. Die Erleichterung war dem Kläger deutlich anzusehen.