Mittwoch um 13 Uhr Kundgebung gegen Abschiebung von Ebrima M.

Wuppertal · Mehrere Institutionen und Organisationen verurteilen die geplante Abschiebung von Ebrima M. aus Wuppertal nach Gambia. Sie rufen zur Teilnahme an einer Kundgebung auf, die am Mittwoch (9. Februar 2022) um 13 Uhr vor der Ausländerbehörde in der Friedrich-Engels-Allee 28 beginnt. Zudem haben sie sich an Petitionsausschuss des NRW-Landtags gewendet. Der Wortlaut.

Der Aufruf zur Kundgebung.

Foto: Unterstützerkreis

„Sehr geehrte Damen und Herren, am Montag, 7. Februar, erschien Herr Ebrima M., geb. am 1998, Badakunku/Gambia zu einem Termin bei der Ausländerbehörde in Wuppertal. Er war aufgefordert worden, seinen Mietvertrag, seinen Arbeitsvertrag und seine Gehaltsabrechnung mitzubringen.

Bei diesem Termin wurde ihm mitgeteilt, dass sein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis abgelehnt wurde und er keine Chancen habe, in Deutschland zu bleiben. Er wurde festgenommen und in Handschellen dem Amtsgericht vorgeführt. Dort erhielt er den gerichtlichen Bescheid über seine Abschiebung. Zurzeit befindet er sich in der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige in Büren.

Ebrima M. kam im Mai 2015 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland, zunächst nach Lörrach und seit 23.Juli 2015 lebt er in Wuppertal. Bis zum 30. September 2018 wurde er in einem Jugendhilfeprojekt in Wuppertal betreut. Ebrima M. leidet an einer vom Zentrum für den Bewegungsapparat vom St. Josef Krankenhaus attestierten rheumatisch Arthritis und befand sich deswegen in wiederholter stationärer Behandlung und befindet sich in fachärztlicher Behandlung durch einen Rheumatologen.

Aufgrund seiner Erkrankung musste er seine im August 2017 begonnene Ausbildung als Glas- und Fensterbauer sowie seine im September 2018 begonnene Ausbildung als Maler- und Lackierer beenden. Seit April 2020 ist er als Servicemitarbeiter bei der DBS Betting GmbH in Wuppertal in Vollzeit beschäftigt.

Ebrima M. ist mittlerweile in Deutschland gut integriert. Er spricht Deutsch, fühlt sich der demokratischen Grundordnung verpflichtet und hat mittlerweile seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland gefunden. Eine Abschiebung nach Gambia hätte für ihn gravierende Auswirkungen. Er hat keine Angehörigen mehr in Gambia und seine rheumatische Erkrankung kann dort nicht behandelt werden. Zudem würde sie ihm eine ohnehin schon schwierige Arbeitsplatzsuche erschweren.

Wir bitten Sie umgehend, in diesem Fall eine aufenthaltsrechtliche Prüfung zu ermöglichen.“