Bündnis-Sprecher Harald Thomé: "Ohne Grund und Anlass wurde die Demonstration von der Polizei mit Videokameras gefilmt." Thomé weiter: "In der Rechtsprechung, bis hin zum Bundesverfassungsgericht, wird immer wieder klargestellt, dass nicht ohne gesetzliche Grundlage gefilmt werden darf. Diese existiert nur in akuten Gefahrensituationen beziehungsweise zur Beweissicherung bei Straftaten oder anderer akuten Gefährdungen der öffentlichen Ordnung."
Das "Wuppertaler Bündnis gegen Nazis" hält das verdachtslose Filmen für illegal und bewertet dies als unzulässige Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Um diesen Sachverhalt zu klären, wurde jetzt eine Feststellungsklage beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht eingelegt.