Nach Verfassungsgerichtsurteil zur Grundsteuer: Kämmerer Slawig warnt vor "verheerenden Einnahmeverlusten"
Wuppertal · Dieses Urteil hat Stadtkämmerer Johannes Slawig bereits am Montag vorhergesagt: Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Dienstag (10. April 2018) die Berechnungsbasis der Grundsteuer für verfassungswidrig.
Damit steht jetzt auch in Wuppertal die zweitwichtigste Einnahmequelle der Kommunen auf dem Prüfstand.
76 Millionen Euro nimmt Wuppertal jährlich durch die fragliche Grundsteuer B ein, die auf jede Immobilie erhoben und von deren Eigentümern direkt bezahlt oder auf Mieter umgelegt wird. Nach der Gewerbesteuer ist das die wichtigste Finanzquelle der Stadt — und vor allem planbar. "Der Traum jedes Kämmerers", schmunzelt Slawig, sieht den Folgen des Urteils aber besorgt entgegen. Konkret wendet es sich gegen den "Einheitswert", der die Grundlage für die Besteuerung bildet und seit 1964 in Westdeutschland nicht mehr angepasst wurde. Er erfasst in Wuppertal alleine rund 50.000 Gebäude plus eine große Zahl weiterer Grundstücke.
Welche Veränderungen die jetzt vom Gericht geforderten Anpassungen der Besteuerungsgrundlage im Hinblick auf die Steuerlast jedes einzelnen und das gesamte Steueraufkommen nach sich ziehen, ist völlig offen und hängt davon ab, welche neuen gesetzlichen Grundlagen die zuständigen Bundesländer fassen. Bis Ende 2019 gibt ihnen das Gericht dafür Zeit. Slawigs Forderung: "Die Neurungen dürfen nicht zu Lasten der Kommunen gehen. Das Aufkommen muss in der Höhe mindestens so bleiben wie bisher, sonst droht den Städten ein verheerendes Einnahmeproblem
Die sehr kurze Übergangsfrist sieht Slawig dabei kritisch: "Es ist ja seit 20 Jahren und noch länger nicht gelungen, sich auf ein neues Verfahren zu einigen." Zuletzt hatten Bayern und Hamburg einen gemeinsamen Lösungsansatz der anderen Länder blockiert.