Wupperverband In vier Talsperren darf gebadet werden

Wuppertal · In vier der 14 Talsperren des Wupperverbandes gibt es offizielle Bereiche zum Baden und Schwimmen. Die Bever-, Wupper-, Brucher- und Lingese-Talsperre sind offiziell als Badegewässer nach EG-Richtlinie ausgewiesen.

Badestelle an der Wupper-Talsperre.

Foto: Wupperverband

An den gekennzeichneten Stellen darf geschwommen werden, das erfolgt aber auf eigene Gefahr.

Die Badesaison geht vom 15. Mai bis zum 15. September. In diesem Zeitraum wird die Wasserqualität vor Ort alle vier Wochen von den zuständigen Gesundheitsämtern des Oberbergischen Kreises bzw. der Stadt Remscheid untersucht.

"Damit das Baden für alle Gäste ein entspanntes Vergnügen ist, appellieren wir an alle, sich rücksichtsvoll zu verhalten und die Regeln zu beachten", so Jürgen Fries, Betriebsleiter der Brauchwassertalsperren des Wupperverbandes. Grundsätzlich dürfe Müll nur in die eigens aufgestellten Abfallbehälter entsorgt werden. Das Mitführen von Hunden sowie Campen, Zelten, Grillen und der Einsatz von Modellbooten oder -flugzeugen sei nicht gestattet. Offene Feuerstellen sind grundsätzlich an allen Talsperren verboten mit Blick auf die Brandgefahr in den Sommermonaten.

Die Talsperren des Wupperverbandes sind wasserwirtschaftliche Anlagen. Ihre Aufgaben sind unter anderem der Hochwasserschutz oder die Abgabe von Wasser in Trockenzeiten (Niedrigwasseraufhöhung). Daher ist der Wasserstand in den Talsperren nicht konstant, sondern schwankt je nach Wasserabgabe und Wasserzufluss. Das Springen von Staumauern und -dämmen, etwa an der Ronsdorfer Talsperre oder auch von der Kräwinklerbrücke in die Wupper-Talsperre, ist lebensgefährlich und daher strikt verboten.

Der Wupperverband weist außerdem darauf hin, dass das Baden in seinen Trinkwassertalsperren (Große Dhünn-, Kerspe- und Herbringhauser Talsperre) sowie an weiteren Talsperren, die dem Naturschutz dienen, z. B. Panzer- und Ronsdorfer Talsperre, verboten ist. Auch der Stausee Beyenburg ist kein Badesee.