Einwohnermeldeamt Die Geburtsurkunde muss sein

Wuppertal · Oft erreichen die Rundschau Briefe von Lesern, die sich beschweren, dass das Einwohnermeldeamt bei neuen Personalpapieren das Original einer Geburtsurkunde verlangt. Das ist keine (Wuppertaler) Schikane, sondern seit 2015 vorgeschrieben.

Blick ins Einwohnermeldeamt.

Foto: Stadt Wuppertal

Mit Einführung des Bundesmeldegesetzes schon am 1. November 2015 sind Meldebehörden ganz klar zum Führen eines korrekten Melderegisters verpflichtet. Die Meldeämter müssen gewährleisten, dass die bei ihnen gespeicherten Daten richtig sind. Das Pass-und Personalausweisgesetz schreibt vor, dass die Daten des Melderegisters mit den Daten in den standesamtlichen Urkunden übereinstimmen müssen. Deswegen muss das Meldeamt, wenn jemand einen Personalausweis und/oder Pass haben möchte, die entsprechenden Daten des Kunden mit einer Geburtsurkunde, einer Heiratsurkunde oder einem Stammbuch abgleichen. Wenn nämlich die Daten in der Geburtsurkunde mit denen des Personalausweises oder Reisepasses nicht übereinstimmen, ist der Ausweis ungültig.

Durch den Abgleich mit Geburts- oder Heiratsurkunde beziehungsweise Stammbuch gibt es nicht nur verlässlich gesicherte gültige Dokument für alles, was innerhalb Deutschlands "passiert", sondern auch bei Erbfällen, Grenzkontrollen außerhalb der EU und Rechtsangelegenheiten mit Auslandsbezug herrscht Klarheit.

Die im Einwohnermeldeamt vorgelegten standesamtlichen Urkunden werden in einer elektronischen Akte dauerhaft gespeichert. Wer später noch einmal ins Meldeamt muss, braucht die Urkunde(n) nicht wieder mitzubringen. Das gilt auch beim Umzug in eine andere Stadt, denn die Daten werden elektronisch von Kommune zu Kommune übermittelt.

Informationen darüber, welche Unterlagen man braucht, gibt's auf www.wuppertal.de auf der linken Seite unter der Rubrik "Rathaus online" oder aber telefonisch unter 563-0. Außerdem kann man persönlich beim Standesamt im Barmer Rathaus, wo es für zehn Euro die Geburtsurkunde (falls man keine mehr hat) gibt, vorbei kommen.

Achtung: Wer nicht in Wuppertal geboren wurde, muss die Geburtsurkunde im Rathaus seines jeweiligen Geburtsortes bestellen.