Tipps und Infos Hartz IV in Wuppertal – Tipps und Infos zum Wohnen mit Hartz IV
Wuppertal · In Zeiten von Corona trifft es Arbeitnehmer und vor allem Selbstständige oft hart: Wenige Aufträge, wenige Kunden und harte Auflagen, um die Verbreitung des Virus einzudämmen. Kein Wunder, dass viele Personen Arbeitslosengeld II beantragen müssen. Hier finden Betroffene die wichtigsten Informationen rund um das sogenannte Hartz IV.
Das Jobcenter Wuppertal kümmert sich aktuell um 51.000 Menschen ohne Arbeit. Der Leiter Thomas Lenz geht davon aus, dass sich die Situation verschlechtern wird. Das Jobcenter wird weitere Mitarbeiter brauchen, um den Ansturm zu stemmen, denn jede Woche kommen hunderte Arbeitslose hinzu. Hier finden Betroffene Einblick rund um die Grundsicherungsleistung für Arbeitssuchende.
Die aktuellen Regelsätze für Hartz IV
Ganz gleich, ob es um Essen, Kosmetik oder Kleidung geht – Hartz IV sichert die Grundbedürfnisse von Arbeitssuchenden ab. Zum sogenannten Regelbedarf zählt unter anderem Geld für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Möbel und Elektrizität. Wie viel eine Person bekommen kann, hängt von den Lebensumständen sowie vom Alter ab.
Der Regelbedarf in Wuppertal*
- Alleinstehende, Alleinerziehende und Personen, deren Partner minderjährig ist: 432 €
- Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft: 389 €
- Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres: 345 €
- Kinder zwischen 14 und 17 Jahren: 328 €
- Kinder zwischen 6 und 13 Jahren: 308 €
- Kinder zwischen 0 und 5 Jahren: 250 €
*Die Regelsätze können sich jährlich ändern.
Plötzlich Hartz-IV-Empfänger – werden meine Mietkosten übernommen?
Wohnkosten machen einen beträchtlichen Anteil an den monatlichen Lebenskosten aus, daher werden auch sie durch die Grundsicherung abgedeckt. Voraussetzung ist, dass die Kosten angemessen sind.
Die Hilfeleistung ist gestaffelt: Die maximale Anzahl der Zimmer beziehungsweise die maximale Größe der Wohnung richtet sich nach der Anzahl der in ihr lebenden Personen. Die angemessene Wohnungsgröße steigt mit jeder weiteren Person um 15 Quadratmeter an. Im Falle einer Behinderung oder einer Krankheit, kann den Betroffenen aber auch eine größere Wohnung zugesprochen werden. Einer Familie mit drei Kindern steht daher eine größere und teurere Wohnung zu als einer alleinstehenden Person.
Die Höchstbeträge für Miete und Nebenkosten ohne Heizkosten nach Personenzahl sind wie folgt*:
- 1 Person: 1 Zimmer bis 50 qm, 387,00 Euro
- 2 Personen: 2 Zimmer bis insges. 65 qm, 470,60 Euro
- 3 Personen: 3 Zimmer bis insges. 80 qm, 579,20 Euro
- 4 Personen: 4 Zimmer bis insges. 95 qm, 687,80 Euro
- 5 Personen: 5 Zimmer bis insges. 110 qm, 770,00 Euro
*Die Höchstbeträge können sich jährlich ändern.
Wer seinen Antrag auf Grundsicherung erst frisch gestellt hat und aktuell in einer teureren Unterkunft lebt, muss nicht sofort umziehen. Das Jobcenter übernimmt die Wohnkosten für maximal 6 Monate. In dieser Zeit können Leistungsbezieher Räume untervermieten oder mit dem Vermieter eine Mietanpassung vereinbaren, damit die Kosten gedeckt sind.
Umzug – diese Kosten übernimmt der Staat
Wer als Hartz-IV-Empfänger in einer zu teuren Wohnung lebt und keine Räume untervermieten kann, muss über kurz oder lang in eine bedarfsgerechte Wohnung umziehen. Hierfür bietet Hartz IV ebenfalls Unterstützungsleistungen an.
Zuerst müssen Leistungsbezieher Kostenvoranschläge einholen und diese zusammen mit dem Umzugsantrag im Amt abgeben. Der Antrag wird dann individuell geprüft. Stimmt das Amt zu, stellt es bei Bedarf die anfallende Kaution oder Mietsicherheit als Darlehen zur Verfügung. Zudem übernimmt es Hilfeleistungen für Umzugshelfer, Transporter, Renovierungsarbeiten sowie den Kauf von Hausrat und Möbeln.
Unterstützungsleistungen gibt es nicht nur für den Umzug in eine günstigere Wohnung, sondern auch, wenn Leistungsbezieher einen Job in einer anderen Stadt finden und umziehen müssen. Auf dieser Seite gibt es mehr Informationen rund um den Hartz IV Umzug.
Wichtig: Wechseln Leistungsbezieher ohne Zustimmung der Arbeitsagentur den Wohnort, kann die finanzielle Umzugsunterstützung nicht im Nachhinein beantragt werden.
Wegen Corona wurde der Zugang zu Hartz IV erleichtert
Die Politik bewirbt die Grundsicherung für Arbeitssuchende derzeit als Rettungsanker für Coronageschädigte. Grund ist, dass der Zugang erleichtert wurde: Wer bis März 2021 Hartz-IV-Leistungen beantragt, bekommt die Wohnkosten für sechs Monate erstattet – egal wie hoch sie sind. Für Alleinstehende ist sogar ein Vermögen von bis zu 60.000 Euro kein Hindernis, um Hartz IV zu bekommen. Selbstständigen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, steht zudem für jedes Jahr ihrer Selbstständigkeit zusätzlich ein Vermögensfreibetrag von 8.000 Euro zu Verfügung. Ob das ausreicht, um wirtschaftlich Coronageschädigte wieder auf die Beine zu bringen, ist fraglich.