Handelsverband äußert sich zu ver.di-Klage
Wuppertal · Die Rechtsverordnung der Stadt Wuppertal über verkaufsoffene Sonntage (VOS) in 2016 ist nicht zu beanstanden, ist die Meinung des Handelsverbands. "Aber das Vorgehen von ver.di stellt innerstädtischen Konsens in Frage", so Ralf Engel, Geschäftsführer des Handelsverbands NRW Rheinland.
Er - und mit ihm die Vertreter der Interessengemeinschaften - sie alle gehen daher davon aus, dass das Verwaltungsgericht der Klage von ver.di stattgeben wird. Trotz aufwendiger Planungen der Einzelhändler wird der geplante verkaufsoffene Sonntag am 6. November 2016 wohl nicht stattfinden. "Das Verhalten von ver.di ist mir jedoch völlig unverständlich", so Engel im Rahmen eines Pressegesprächs am Mittwoch (2. November 2016). "Wir alle fühlen uns vor den Kopf geschlagen."
Der verfassungsrechtliche Auftrag, wonach Sonntage und staatlich anerkannte Feiertage als Zeiten der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich zu schützen sind, seien unbestritten. Die Regelungen im Ladenöffnungsgesetz (LÖG) NRW, wonach an vier Sonntagen im Jahr die Verkaufsstellen im Einzelhandel für den Verkauf geöffnet sein dürfen, sei ein von allen gesellschaftlichen Gruppen über Jahre getragener Kompromiss. Damit wird dem Umstand gerecht, dass sich das Freizeit- und Einkaufsverhalten vieler Menschen ebenso unbestritten geändert hat. Nicht anders ist es zu erklären, dass Tausende an Sonn- und Feiertagen "Schautage" großflächiger Möbelhäuser besuchen und verkaufsoffene Sonntage auch im benachbarten Ausland zum Einkauf nutzen; ganz zu schweigen von der unbekannt hohen Zahl an Menschen, die rund um die Uhr, wochentags wie sonntags, online einkaufen, schreibt der Verband
"Es mag sein, dass es Fälle gibt, die die grundgesetzlich geschützte Regelung des Sonntags-Öffnungs-Verbotes unterlaufen. Davon kann allerdings dann nicht gesprochen werden, wenn verkaufsoffene Sonntage im Einzelnen mit großen zeitlichen Vorlauf unter Beteiligung aller gesellschaftlichen Gruppen abgestimmt werden. In Wuppertal, wie in Remscheid und Solingen auch, ist es Tradition, die Termine der verkaufsoffenen Sonntage vorab in Konsensrunden abzustimmen, so geschehen auch für die verkaufsoffenen Sonntage in 2016", so Engel weiter.
In Wuppertal wurden bereits am 4.Juni 2015 unter Leitung des OB u.a. der 6. November und der 4. Dezember 2016 als verkaufsoffene Sonntage festgelegt. Diese Abstimmung war dann Grundlage des entsprechenden Ratsbeschlusses über die entsprechende Rechtsverordnung. Indem die Gewerkschaft nunmehr beabsichtigt, diese anzugreifen, verstößt ver.di nicht nur gegen den getroffenen Konsens, sondern setzt sich in Widerspruch zu eigenem Verhalten. Aus Sicht der Beschäftigen im Einzelhandel, der Einzelhandelsunternehmen sei ver.di in erster Linie Sozialpartner bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und deren Umfeld. Hierzu zähle, den Einzelhandel in den Innenstadtlagen zu stärken und zu erhalten. Engel: "Verkaufsoffene Sonntage sind anerkanntermaßen ein Marketinginstrument, das gerade von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt wird, um Kunden zu binden. Es sind auch diese Unternehmen, die Arbeitsplätze- und Ausbildungsplätze garantieren."
Der Generalangriff der Gewerkschaft ver.di auf Sonntagsöffnungen 2016 sei daher nicht nachzuvollziehen. Sollten die Versuche, durch einstweiligen Rechtsschutz und Klagen langfristig geplante und in Anwendung des LÖG NRW genehmigte Sonntagsöffnungen zu verhindern, erfolgreich sein, werden große finanzielle Löcher in die Kassen engagierter Händler, Werbe- und Interessengemeinschaften und auch der Kommunen gerissen.
Obwohl die Geschäfte am kommenden Sonntag dann wohl geschlossen bleiben werden - die dazu geplanten Veranstaltungen in Elberfeld, Barmen und Vohwinkel sollen aber stattfinden. "Jetzt erst recht!"