Laufende Unterschriftensammlung Gathe-Bürgerbegehren: Bündnis will notfalls vor Gericht
Wuppertal · Das Bündnis „Gathe für alle!“ widerspricht einem von der Wuppertaler Stadtverwaltung in Auftrag gegebenen Gutachten, wonach das laufende Bürgerbegehren unzulässig sei (die Rundschau berichtete).
„Die sorgsam mit unserem Fachanwalt abgestimmte Formulierung des Bürgerinnen- und Bürgerbegehrens ,Gathe für alle‘ greift ausschließlich und gezielt den politischen Teil des Zielbeschlusses des Stadtrats vom 6. März 2023 an“, heißt es in einer Stellungnahme der Initiative. „Mit dem Bürgerinnen- und Bürgerbegehren wollen wir keine alten Bauplanungen angreifen. Wir wollen den politischen Beschluss kippen, dieser DITIB-Gemeinde das Areal an der Gathe zur Verfügung zu stellen. Unser Ziel ist nach der Türkeiwahl noch wichtiger und aktueller geworden.“
Sollte der „Stadtrat mit seiner Erdoğan-Mehrheit“ die „gültigen Unterschriftenlisten“ ablehnen, will das Bündnis nach eigenen Angaben vor das Verwaltungsgericht ziehen, „um die Zulässigkeit des Bürgerinnen- und Bürgerbegehrens durchzusetzen“.
„Es ist schon erstaunlich, dass ohne Notwendigkeit das städtische Wahlamt eigeninitiativ und mit öffentlichen Geldern ein Gutachten finanziert, um unser Anliegen öffentlich zu diskreditieren. Wir, das Bündnis für das Bürgerinnen- und Bürgerbegehren, rufen alle Menschen in der Stadt dazu auf, uns ihre Unterschriften zu schicken, zu sammeln und uns in den letzten Tagen weiter so kräftig wie bisher zu unterstützen“, heißt es.
Die Sammlung läuft noch bis zum 12. Juni 2023. Für ein gesamtstädtisches Bürgerbegehren müssen mindestens 10.500 Wuppertalerinnen und Wuppertaler, die für die Kommunalwahl zugelassen sind, unterschreiben.
Die Stadtverwaltung hatte eine Kanzlei mit einem Rechtsgutachten beauftragt. Darin heißt es, dass das Bürgerbegehren unzulässig sei. „Die Begründung ist, dass sich das Bürgerbegehren gegen den vom Rat bereits im Jahr 2013 beschlossenen Bebauungsplan für das Areal an der Gathe richtet. Bürgerbegehren gegen Bebauungsplanverfahren sind vom Gesetzgeber aber ganz bewusst ausgeschlossen worden, weil diese Verfahren in sich schon umfassende Beteiligungselemente für Bürger beinhalten“, teilte das Rathaus Ende Mai mit. Theoretisch kann auch der Rat ein Bürgerbegehren beschließen.
Auf dem Areal zwischen Markomannenstraße und Ludwigstraße ist unter anderem das Autonome Zentrum beheimatet. Wohin das AZ im Falle eine Umnutzung der Fläche umziehen soll, das die Verwaltung bislang noch nicht bekanntgegeben.