Student verkaufte Microsoft-Lizenzen Fahnder aus Kanada und USA
Wuppertal · Ein Student (27) hat den serienweisen Verkauf von Computerprogrammen gestanden, die ihm die Bergische Uni gratis zur Verfügung gestellt hatte. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen Betrugs und Verstößen gegen das Urheberrecht zu zwei Jahren Bewährungsstrafe.
Der Schaden für den Hersteller Microsoft soll 139.000 Euro betragen. "Strafrechtlich ist das ein 'Schuss vor den Bug'", kommentierte Staatsanwalt Sebastian Topp. Die zivilrechtlichen Folgen allerdings sind katastrophal: Die Schulden bleiben selbst bei einer Privatinsolvenz bestehen. Der vorbestrafte 27-Jährige sagte, er zahle 100 Euro pro Monat ab — vom Geld aus einem Aushilfsjob.
Laut Geständnis lief die Masche in 224 Fällen simpel: Der Student verkaufte seine Lizenzen für Windows-Betriebssysteme und -Server über eine Internet-Plattform an jeden, der zahlte. Eigentlich hätte er mit den Programmen nur lernen dürfen. Er erzielte jeweils zwischen 5,50 und 230 Euro. Beute insgesamt: rund 12.400 Euro. Anwalt Jan Eils: "Er hat zunächst Mietrückstände abbezahlt und ist dann mit Freunden ausgegangen."
Laut Geständnis nutzte der 27-Jährige auch Lizenzen von Mitstudierenden: Er habe gefragt und die Codes bekommen. Manchmal habe er bezahlt. Und: "Wenn ich jemanden kannte und Zugang zum Laptop hatte, habe ich mir die nötigen Daten einfach selbst rauskopiert." Die Serie flog auf, als die Uni die Downloads prüfte. Über Microsoft in Kanada und den USA glichen die Fahnder Daten ab. Dann stand der Angeklagte fest.
Kurioserweise sperrte Microsoft anscheinend nur in wenigen Fällen die Software. Viele Abnehmer des 27-Jährigen konnten die Programme weiter nutzen, die sie teils märchenhaft billig gekauft hatten. Ein Ermittler des Software-Konzerns erläuterte im Zeugenstand: "Wir sind mit Sperren zurückhaltend, weil die in bestimmten Szenarien unsere ehrlichen Kunden treffen könnten."
Verteidiger Eils erklärte, sein Mandant schäme sich — vor der Familie, vor Freunden, die nichts mehr mit ihm zu schaffen haben wollen. Die Taten hätten sich rasant entwickelt: "Mit der Zeit nahm das schlechte Gewissen ab. Er hat sich sein Verhalten teils schöngeredet."
Mindestens vier Jahre muss der 27-Jährige weiter zurückzahlen, um in Freiheit zu bleiben. Richter Christopher Trechow zum Angeklagten: "Wir haben die Bewährungszeit länger als sonst angesetzt. Das ist uns wichtig, weil Sie schon einmal auf die falsche Idee gekommen sind, als ihre finanzielle Lage schwierig wurde."