Prozess um tödliche Messerattacke Blut des Opfers floss unter Wohnungstür durch
Wuppertal · Es müssen entsetzliche Momente gewesen sein. Zum Prozessbeginn um Totschlag bei einer Messerattacke in einer Wohnung an der Ravensberger Straße in Elberfeld berichteten Polizisten den Richtern des Landgerichts: „Eine Nachbarin hatte den Notruf gewählt. Unter ihrer Wohnungstür floss Blut durch. Sie sagte, zuvor habe es nebenan gepoltert.“
Als die Beamten nur Minuten später eintrafen, fanden sie auf einem Treppenabsatz des Hauses das leblose Opfer, einen 47 Jahre alten Mann: „Wir haben der Frau gesagt, sie soll auf keinen Fall die Tür auf machen. Der Körper wäre sonst zu ihr rein gefallen.“
Der 61-jährige Angeklagte aus Wuppertal schweigt im Prozess. Laut Staatsanwaltschaft hatte er den 47-Jährigen am Tattag, dem 30. August 2018, zu sich eingeladen und mit ihm getrunken. Nach Streit über einen unbekannten Grund habe der Ältere mehrfach auf den Jüngeren eingestochen. Der sei an einem Stich in den Rücken verblutet. Die mutmaßliche Tatwaffe, ein Küchenmesser, hätten Polizisten auf dem Wohnzimmertisch des schwer alkoholisierten 61-Jährigen gefunden. Samt Blutflecken.
Ein Streifenpolizist berichtete, das Opfer habe auf Ansprache nicht reagiert. Sanitäter seien noch nicht da gewesen; also habe er Puls und Atmung untersucht und beides nicht festgestellt: „Wir haben uns dann entschlossen, auf Wiederbelebung zu verzichten und zur Fahndung überzugehen.“ Die Richter reagierten sichtlich erschrocken. Nachfragen zu diesem Teil des Einsatzes stellte niemand.
Laut den Beamten öffnete der Angeklagte nach einigem Klingeln seine Wohnungstür, die auf denselben Treppenabsatz ging. Der Mann sei in Unterwäsche erschienen und habe sich am Türrahmen festgehalten. Sie hätten ihn sofort ergriffen und gefesselt.
Der 61-Jährige habe erklärt, geschlafen zu haben, sagte ein Ermittler: „Er hat gelallt. Er hat gesagt, er würde den jüngeren Mann nicht kennen. Jemand wolle ihm das in die Schuhe schieben und es wären ‚die Jungs aus dem Park‘ gewesen.“ Später auf der Fahrt ins Präsidium habe er gesagt, man solle ihn „einfach töten“. Anschließend habe ein vorläufiger Test knapp drei Promille Blutalkohol ergeben.
Das Gericht will am 1. April 2019 weiter verhandeln.