Mehr Polizisten auf der Straße Neue Stellen im Wuppertaler Präsidium
Wuppertal · In dieser Woche hat das Innenministerium die Personalverteilung für die 50 Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt. Das Polizeipräsidium in Wuppertal kann sich über 9,5 neue Stellen freuen.
„Es ist wichtig und gut, dass das Polizeipräsidium Wuppertal in diesem Jahr insgesamt 9,5 Stellen mehr bekommt“, berichtet der Vorsitzende des Polizeibeirates und CDU-Stadtverordneter Mathias Conrads. „2020 stellt das Innenministerium erneut mehr als 2.500 Polizeianwärter ein, die in drei Jahren ihren Dienst antreten werden. Damit wird der Trend der Stellenerhöhung bei der Polizei konsequent fortgesetzt. Die Beamtinnen und Beamten sind wichtigster Baustein einer Null-Toleranz-Politik, mit der NRW Stück für Stück sicherer für alle gemacht wird. Deshalb wurde nicht nur ihre Zahl erhöht, sondern auch ihre Ausrüstung verbessert. Mit dem neuen Polizeigesetz wurden die nötigen Handlungsbefugnisse zur Verfügung gestellt.“
Die Wuppertaler CDU begrüßt die Stellenaufstockung im Polizeipräsidium. „Die NRW-Koalition ist angetreten mit dem erklärten Ziel, Nordrhein-Westfalen sicherer zu machen. Und dieses Versprechen wird Schritt für Schritt umgesetzt“, erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion Babara Becker. „Die Zahl der Straftaten ist seit Jahren rückläufig, im vergangenen Jahr gab es insbesondere einen Rückgang bei Straßenkriminalität und Gewaltdelikten. Es ist wichtig, dass diese positive Entwicklung nachhaltig ist. Deshalb freuen wir uns, dass erneut mehr Polizei auf die Straßen kommt.“
Hintergrund:
Bis zum Jahre 1996 gab es kein an objektivierten Maßstäben ausgerichtetes Verteilsystem der Polizeikräfte in Nordrhein-Westfalen. Die Verteilung erfolgte aufgrund politisch gesteuerter Parameter. Ab 1996 erfolgte die Verteilung aufgrund der sogenannten „Belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV)“. Das Verfahren der BKV folgt dem Anspruch, dass sich Polizei dort konzentriert, wo die größten Anforderungen bestehen. Deshalb wird jährlich, nach belastungsbezogenen Kriterien die Grundlage für das im Nachersatzverfahren zu verteilende Personal festgelegt.