Bundestagswahl 2017 1.600 Helfer werden benötigt

Wuppertal · Am 24. September 2017 wird der 19. Bundestag gewählt. Um die Wahl in Wuppertal durchführen zu können, ist die Stadtverwaltung auf die Unterstützung von ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern angewiesen.

Stimmauszählung im Rathaus (Archivfoto).

Foto: Raina Seinsche

265 Wahlvorstände, darunter 43 Briefwahlvorstände, müssen mit jeweils sechs Personen besetzt werden.

Alle Wahlhelfer erhalten eine finanzielle Vergütung: Wahlvorsteher/in im Wahllokal 70 Euro, Stellvertretende/r Wahlvorsteher/in im Wahllokal 60 Euro, Sonstige Funktionen im Wahllokal 50 Euro, Wahlvorsteher/in im Briefwahllokal 55 Euro, Sonstige Funktionen im Briefwahllokal 45 Euro, aktive Sonntagsreserve 10 Euro.

Folgende Aufgaben erwarten die Wahlhelfer am Wahlsonntag: Prüfung der Wahlberechtigung, Ausgabe der Stimmzettel, Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurne, Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis, Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe sowie Auszählung der Stimmzettel ab 18 Uhr.

Wahlvorsteher und stellvertretende Wahlvorsteher erhalten kurz vor dem Wahltermin eine Einweisung in ihre Tätigkeit. Insbesondere "Neulinge" sind willkommen! Alle treffen sich morgens um 7.15 Uhr in ihrem Urnenbezirk, stellen die Wahlkabinen und die Wahlurne auf, legen die Stimmzettel bereit und vereinbaren den Schichtdienst. Sie müssen nicht den ganzen Tag im Wahllokal sitzen.

Der Wahlvorstand ist groß genug, um eine Vormittagsschicht und eine Nachmittagsschicht zu bilden. Lediglich ab 17.45 Uhr muss das gesamte Team zur Vorbereitung der Auszählung der Stimmen wieder anwesend sein.

Die Wahlvorstände in den 43 Briefwahlbezirken treffen sich im Barmer Rathaus am Wahlsonntag um 14.15 Uhr, entscheiden über die Zulassung von Wahlbriefen und zählen ebenfalls ab 18 Uhr die Stimmzettel aus.

Wer sich als Wahlhelfer melden möchte, kann dies wieder ganz einfach über das elektronische Anmeldeverfahren, das über www.wuppertal.de/wahlhelfer zu erreichen ist, tun. Die Wahlbehörde versucht dann im Rahmen des Anmeldeverfahrens die angegebenen Wünsche bezüglich Einsatzort und Tätigkeit zu berücksichtigen.

Zum Anmeldeformular: hier klicken!