Es gibt einen Ratsbeschluss
Betr.: Seilbahn-Bürgerbefragung
Unverständlich sind die mutigen Äußerungen des Oberbürgermeisters und die voreiligen Aussagen von Sprechern der Ratsfraktionen wie „Das Thema ist erledigt“ und „Nach dem Aus der Seilbahn“.Wuppertal ist Bestandteil eines demokratischen Rechtsstaates und hat das Grundgesetz, die Landesverfassung und die Gemeindeordnung zu beachten. Der Rat der Stadt Wuppertal ist rechtlich und politisch allein zuständig in dieser wichtigen Angelegenheit und kann sich nicht aus der Verantwortung ziehen.
Ohne Zurücknahme des Ratsbeschlusses vom 7. März 2016 an die Verwaltung zur Prüfung eines möglichen Baus einer Seilbahn und der Bewertung des qualifizierten und erstmaligen Bürgergutachtens kann keine Entscheidung getroffen werden.
Das umfangreiche Gutachten mit den unterschiedlichen Auffassungen der Gegner und Befürworter zu dem von Bürgern initiierten Vorschlag sowie die glaubhaften Argumente von Sachverständigen, Experten und Beteiligten sind bei dem politischen Willensbildungsprozess zu berücksichtigen.
Eine einfache Beantwortung einer Ja/Nein-Frage zu einer nicht konkret vorliegenden Ratsmeinung ist keine qualifizierte Bürgerbeteiligung.
Was ist aus der ersten vom Rat beschlossenen und groß angekündigten Bürgerbeteiligung in einer Großstadt geworden? Der Rat soll deshalb sagen, welchen politischen Stellenwert die negative Befragung für die in Wuppertal lebenden Menschen hat. Die Bürger haben einen Anspruch zu erfahren, wie die gewählten Ratsmitglieder mit den unterschiedlichen Meinungen zum Seilbahnprojekt umgehen wollen.
Gleichzeitig ist es wichtig zu wissen, wie die Politik zu den Grundsätzen des Strategiepapiers „Wuppertal 2025“ steht und wie sie weiter zukunftsfähig handeln wird, denn im nächsten Jahr sind Kommunalwahlen.
Werner Foltin