Entspricht nicht den Interessen

Betr.: Wall / Radfahrerfreigabe

Angenommen, der Wall würde alle 50 Meter mit Zebrastreifen und Fußgängerampeln ausgestattet. Dann würden die meisten Fußgänger sicher unerlaubt zwischen den gut gemeinten Querungshilfen über die Straße gehen – einfach weil die angebotene Infrastruktur nicht den Interessen der Fußgänger entsprechen würde. Vielleicht ist das mit der angebotenen Fahrrad-Infrastruktur ja genauso.

Susanne Zweig