Diskussion um Polizeieinsätze Eine angemessene Reaktion?
Betr.: Rundschau-Online-Artikel „Junge Mutter attackiert Polizeibeamtinnen“
Beim Lesen des Artikels kommen viele Fragen auf, inwiefern sie überhaupt als junge Mutter mit Kinderwagen in der Lage war, mehrere uniformierte Polizistinnen und Polizisten in Schutzkleidung anzugreifen.
Ihre Selbstachtung können die Polizistinnen und Polizisten offensichtlich nur wiedergewinnen, indem sie die junge Frau zu Boden ringen, dort fixieren, mehrere Minuten benötigen, um Handschellen anzulegen. Und das alles, während im Hintergrund ihr Baby im Kinderwagen schreit.
Im Video gut zu erkennen, steht der Kinderwagen einige Meter von ihr entfernt – und dass eine „Kindeswohlgefährdung“ durch den seltenen Blick eines Polizeibeamten in den Kinderwagen abgewendet werden kann, kann ich mir selbst mit viel Fantasie nicht vorstellen. Ist das eine angemessene Reaktion auf eine Ordnungswidrigkeit?
Wenn das Nichttragen einer Maske beziehungsweise das Nichtfolgeleisten einer polizeilichen Aufforderung schon wieder dazu führt, dass „Minderheiten“ von mehreren Polizisten gewaltsam zu Boden gebracht und dort minutenlang unter körperlichen Schmerzen fixiert werden, will ich mir die Steigerung der polizeilichen Handlungen nicht ausmalen wollen. Dieser Vorfall stellt sich in eine Reihe mit weiteren Ereignissen, wie das Festsetzen von zwei Vätern mit ihren Kindergartenkindern am 1. Mai 2020. Ebenfalls wegen angeblicher Beleidigung. Den Vätern wurde angedroht, sie ihn Haft zu nehmen, und die Kinder sollten dem Jugendamt in Obhut gegeben werden. Das war für die Beteiligten traumatisierend und für die Umstehenden eine schockierende, nicht nachvollziehbare polizeiliche Maßnahme.
Kurz danach erfolgte ein weiterer unverhältnismäßiger polizeilicher Einsatz, bei dem ein blind-tauber Mann, der wahrscheinlich die Anordnungen der Polizistinnen und Polizisten gar nicht wahrnehmen konnte, von mehreren Beamtinnen und Beamten körperlich angegangen und zu Boden gebracht wurde. Auch war hier der Anlass eine Ordnungswidrigkeit, nämlich das nicht rechtzeitige Vorzeigen seines Ausweises. Wenn ein Polizeipräsident das Verhalten der Polizeibeamtinnen und -beamten als verhältnismäßig und angemessen definiert, dann muss das Menschenbild der Wuppertaler Polizei insgesamt in Frage gestellt werden! Welches Menschenbild steht dahinter, wenn in Ausübung amtlicher Maßnahmen körperliche Gewalt angewandt wird als normal empfunden wird? Es wird höchste Zeit für eine unabhängige Melde- und Ermittlungsbehörde.
Marianne Seidler