Ablenkungsmanöver?!

Betr.: Silvesternacht in Köln, Rundschau vom 16. Januar

Wer die Vorgänge zu Silvester in Köln auf mangelnde "Informationen über Rechte und Pflichten in Deutschland" zurückführt, sollte am besten gleich dazuschreiben, in welchem Land man denn stehlen, rauben oder sexuelle Übergriffe vornehmen darf.

Eine objektive Würdigung des Sachverhalts darf auch nicht unterschlagen, dass gerade solche Delikte in den Heimatländern vieler Flüchtlinge strenger bestraft werden als hierzulande. Somit ergibt sich für mögliche Täter ein insgesamt geringeres Risiko.

Richtig ist sicherlich die polizeiliche Erkenntnis, dass die sexuelle Attacke als Ablenkungsmanöver eingesetzt wurde, um den Diebstahl zu erleichtern oder überhaupt möglich zu machen.

Denkbar wäre aber auch, dass aus Sicht der Täter das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden werden sollte, indem man diese für die Kriminalistik neue Kombination von Straftaten kreierte.

In der Berichterstattung der Presse über Köln ist nirgends die Tendenz erkennbar, "alle Flüchtlinge in einen Topf zu werfen", denn es war ja ausdrücklich nur von den Arabern und Nordafrikanern die Rede, die auf dem Bahnhofsplatz anwesend waren.

Das unbeteiligte Herumstehen um die Opfer ist auch keine passive Haltung, sondern mindestens unterlassene Hilfeleistung, wenn nicht sogar Beteiligung am Tatgeschehen, die allerdings wie alles andere nachgewiesen werden muss.

Rolf Schneider, Stahlsberg

(Rundschau Verlagsgesellschaft)