Niederlage gegen Intendantin Binder Tanztheater: Stadt will „weiteren Schaden“ abwenden
Wuppertal · Nachdem Intendantin Adolphe Binder am Dienstag (20. August 2019) auch vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf Recht bekommen hat und die fristlose Kündigung des Tanztheaters Wuppertal unwirksam ist, hat das Presseamt der Stadt eine Stellungnahme veröffentlicht. Der Wortlaut.
„In der heutigen Verhandlung (…)hat das Gericht festgestellt, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Adolphe Binder unwirksam ist und die Anfechtung der Tanztheater Wuppertal Pina Bausch GmbH gegen das Vertragsverhältnis erfolglos bleibt. Über einen Weiterbeschäftigungsanspruch von Adolphe Binder wird in einem weiteren Termin zum Anfang des kommenden Jahres verhandelt werden.
Das Gericht stellte fest, in diesem Verfahren könne es keine Gewinner geben. Es riet den Parteien nachdrücklich zu der Bereitschaft, ergebnisoffen gemeinsam eine tragfähige Lösung zu der Frage der Weiterbeschäftigung zu finden.
Wenn das Urteil in Rechtskraft erwächst, ist damit das Rechtsverhältnis geklärt, nicht aber das Beschäftigungsverhältnis. Die Stadt Wuppertal als Gesellschafterin des Tanztheaters wird nach Ausfertigung des Urteils und Vorliegen der Urteilsgründe gemeinsam mit der künstlerischen und kaufmännischen Leitung des Tanztheaters prüfen, welche Handlungsoptionen möglich sind, um weiteren Schaden vom Tanztheater abzuwenden. Die Stadt wird wie auch bislang auf Frau Binder und ihren Rechtsbeistand zugehen. Die Geschäftsführung des Tanztheaters hat unmittelbar nach der Urteilsverkündung Frau Binder und ihrem Rechtsbeistand ihre Bereitschaft zu Gesprächen in dieser Frage signalisiert.“