Andreas Bialas: „Kultur ist Gesetz“

Zur gerade erfolgten Verabschiedung des Kulturfördergesetzes im NRW-Landtag nimmt der der Wuppertaler SPD-Landtagsabgeordnete Andreas Bialas, der auch kulturpolitischer Sprecher seiner Fraktion ist, Stellung.

Sein Wortlaut aus einer Pressemitteilung vom Mittwoch (17. Dezember 2015): "Ab jetzt gilt: Kulturförderung ist Gesetz in NRW. Das Kulturfördergesetz gießt als erstes seiner Art in der Bundesrepublik die Kulturförderung in gesetzliche Form und verleiht ihr damit eine bis dato nicht gekannte öffentliche Wertigkeit und Verlässlichkeit. Jahre der Vorbereitung und intensiven Beratung haben sich damit ausgezahlt.

Mit den innovativen Instrumenten des fünfjährlichen Förderplans für Kunst und Kultur mit starker parlamentarischer Beteiligung, des jährlichen Landeskulturberichts und der Vereinfachung der Förderpraxis sowie der Benennung von Zielen und Aufgaben dient das Gesetz den Kulturschaffenden durch mehr Planungssicherheit und den Kulturpolitikern durch Fundamente für ihr Handeln.

Das Instrument der Fördervereinbarungen ist ein wichtiger Beitrag des Landes zum mittel- und langfristigen Erhalt von Kultureinrichtungen in Städten und Gemeinde, gerade auch in Haushaltssicherungskommunen. Die konsequente Sanierung der Kommunalfinanzen begreifen wir in Nordrhein-Westfalen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Kulturfördergesetz. Gesundende Kommunalfinanzen sind das Rückgrat der hiesigen Kulturlandschaft."