Bei Vergehen wurden Passanten auf die aktuellen Vorschriften und Regelungen - wie beispielsweise die Maskenpflicht in derFußgängerzone - hingewiesen. Zeigten sich die Betroffenen uneinsichtig oder verstießen offensichtlich vorsätzlich gegen die Auflagen, fertigten die Beamtinnen und Beamten Anzeigen.
Dabei wurden elf Anzeigen geschrieben und mehrere mündliche Verwarnungen ausgesprochen. Weitere gemeinsame Kontrollen im Stadtgebiet sind geplant.