Corona-Pandemie Ratsresolution: Sitzungen auch als Videokonferenzen
Wuppertal · Der Wuppertaler Stadtrat berät am Montag (1. März 2021) über eine Resolution aller demokratischen Fraktionen an das Land Nordrhein-Westfalen. Darin wird die eine Digitalisierung der kommunalen Gremien gefordert.
Die Fraktionen appellieren an das Land, die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit Bezirksvertretungen, Fachausschüsse und andere Ratsgremien für die Dauer der Pandemie als Videokonferenz stattfinden können und Beschlüsse gefasst werden dürfen. Dazu muss die Stadt Wuppertal die erforderlichen technischen Voraussetzungen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen schaffen. „Wichtig ist dabei auch, dass bis diese gesetzliche Grundlage geschaffen ist, alle Gremien als Online- oder als Hybridveranstaltung unter Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden können“, heißt es.
Die grünen Fraktionsvorsitzenden Yazgülü Zeybek und Paul Yves Ramette: „Die Arbeit der kommunalen Gremien ist durch die COVID-19-Pandemie stark eingeschränkt. Seit Beginn der Pandemie vor fast einem Jahr sind viele Gremien ersatzlos ausgefallen. Auch nach der Kommunalwahl im vergangenen Herbst hat sich die Situation nicht verbessert. Um Beschlüsse fassen zu können, müssen der Rat, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen in Präsenz tagen. Dazu ist es notwendig, dass bis zu 100 Personen zusammenkommen und trotz der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Mittlerweile gab es bereits die Situation, dass eine infizierte Person am Ausschuss für Verkehr teilgenommen hat oder dass die Präsenzsitzung eines Fachausschusses aufgrund von beengten Räumlichkeiten kurz vor Beginn abgesagt werden musste.“
Demokratie lebe von notwendigen politischen Debatten, von freier Willensbildung und von der Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Obwohl es technisch möglich ist, über Konferenz-Software Gremien auch online oder als Hybridveranstaltung öffentlich stattfinden zu lassen, lasse es die Gemeindeordnung NRW bisher nicht zu, dass Ausschüsse, Beiräte und Bezirksvertretungen auf diesem Wege Beschlüsse fassen.