Corona-Pandemie Pflicht für Mund-Nase-Schutz außerhalb der Klassenräume
Wuppertal · Der Wuppertaler Krisenstab hat am Mittwoch (6. Mai 2020) zwei Entscheidungen getroffen. Dabei geht es um die Mundschutzpflicht für weiterführende Schulen außerhalb der Klassenräume für die Zeit der Abschlussprüfungen sowie die Wiederöffnung der Bergischen Musikschule.
Weiterführende Schulen: „Der Krisenstab der Stadt hat heute eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Schutzen für weiterführende Schulen in allen Bereichen außerhalb der Klassenräume beschlossen. Die Stadt empfiehlt außerdem dringend den weiterführenden Schulen das Tragen von Mund-Nase-Schutz auch während des Unterrichts. Sie appelliert an Eltern und Schulleitungen, auf die Schülerinnen und Schüler, aber auch auf die Kollegien entsprechend einzuwirken. Die Regelung soll bis Ende Mai gelten.
Hintergrund der Empfehlung ist das hohe Risiko, dass im Falle einer bestätigten Infektion umfangreiche Quarantänisierungen von Schülern und Lehrkräften bis hin zur Schließung der gesamten Schule drohen. Selbst bei ausreichenden Abständen in den Klassenräumen sind aufgrund der Aufenthaltsdauer während des Unterrichts in einem Klassenzimmer Quarantänemaßnahmen für alle Anwesenden anzuordnen, wenn keine Schutzmasken getragen werden. Haben sich Schülerinnen und Schüler dazu ohne Schutz innerhalb der gesamten Schule bewegt, sind auch diese Kontakte nicht mehr sicher nachzuverfolgen und die gesamte Schule wäre zu schließen. Dies wäre insbesondere für die Abschlüsse der zehnten Klassen und Abiturprüfungen fatal. Daher soll die Regelung nur für die weiterführenden Schulen gelten und zum Ende des Monats Mai auslaufen. Umgesetzt werden soll die Maskenpflicht, indem die weiterführenden Schulen eine entsprechende Passage in ihre Hausordnungen aufnehmen. Hierzu erhalten sie unmittelbar eine Information über den Stadtbetrieb Schulen.“
Bergische Musikschule: „Am Montag, 11. Mai, nehmen die Einrichtungen der Bergischen Musikschule den Präsenzunterricht wieder auf. Basis ist ein umfassendes Infektionsschutzkonzept, das der Krisenstab der Stadt in seiner heutigen Sitzung bestätigt hat. Das Konzept enthält exakte Vorgaben zu Zugangsbeschränkungen, Hygienemaßnahmen und der Sicherung der Abstands- und sonstigen Vorgaben der Corona-Schutzverordnung des Landes. Das Konzept, das landesweit die Musikschulen gemeinsam erarbeitet haben, wurde durch Begehungen aller Einrichtungen durch die Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin der Stadt ergänzt. Die Nutzerinnen und Nutzer der Bergischen Musikschule werden über den Wiederbeginn der einzelnen Angebote informiert.“