Corona-Pandemie Kinderzuschlag wird zum „Notfall-KiZ“

Wuppertal · In der Corona-Krise wird der Kinderzuschlag (KiZ) vorübergehend zum „Notfall-KiZ“. Er soll insbesondere Familien helfen, die kurzfristig ein geringeres Einkommen haben und deswegen Unterstützung benötigen.

Symbolfoto.

Foto: Bundesagentur für Arbeit

Mit dem Notfall-KiZ werden auch Selbständige oder Eltern erreicht, die noch keine zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und deswegen keinen Zugang zu Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld haben, so die Bundesagentur für ARbeit. Berechnungsgrundlage für den Kinderzuschlag ist bislang das durchschnittliche Einkommen der vergangenen sechs Monate. Beim „Notfall-KiZ“ erfolgt die Berechnung vorübergehend anhand des Elterneinkommens aus dem letzten Monat vor Antragstellung. Bei Antragstellung im April 2020 ist also zum Beispiel das Einkommen aus März 2020 relevant. Durch diese zeitlich befristete Umgestaltung könne der KiZ die aktuelle krisenbedingte Lebenslage von Familien, die in den Einkommensbereich der Leistung fallen, besser erfassen, heißt es.

Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt viele Familien vor große organisatorische und finanzielle Probleme: Eltern müssen wegen Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben wegen ausbleibender Aufträge gravierende Einkommenseinbußen. Die Regelungen zum Notfall-KiZ sind Teil eines Sozialschutz-Paketes, das am 29. März in Kraft getreten ist, und gelten ab dem 1. April 2020. Mit dem Kinderzuschlag (KiZ) will das Bundesfamilienministerium Familien unterstützen, in denen der Verdienst der Eltern nicht für die gesamte Familie reicht.

Aber – nicht jede Familie hat tatsächlich einen Anspruch auf KiZ. Zur ersten Orientierung, ob ein Anspruch vorliegt, hilft der „KiZ-Lotse“. Alle Informationen zum „Notfall-KiZ“ und die Möglichkeit zur Onlinebeantragung: hier klicken!